Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-04
Wortprotokoll
Jährlich gibt es in der Schweiz rund 14 000 Ehen zwischen Ausländern und Schweizern. Nicht immer läuten die Hochzeitsglocken aus purer Liebe, Frau Heim, in bis zu 1000 Fällen pro Jahr handelt es sich tatsächlich um Scheinehen, 3 pro Tag, durch die nur illegal in der Schweiz anwesende Ausländerinnen und Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung erschleichen wollen. Grenzenlose Liebe, könnte man ironisch sagen, wäre das menschliche Schicksal dahinter nicht so tragisch. Im Staatsschutzbericht des Bundesamtes für Polizei können Sie beispielsweise den Fall jenes Kosovo-Albaners nachlesen, der ganze 30 000 Franken auf den Tisch blätterte, um eine Schweizerin zu heiraten und dadurch eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen. Seine Scheingattin, eine Sozialhilfeempfängerin aus dem Kanton St. Gallen, nahm das Geld in ihrer Not gerne an. Das ist kein Einzelfall, die Dunkelziffer der Heiratsmigration ist gross. Bei Männern handelt es sich meist um abgewiesene Asylbewerber, die sich durch die Heirat mit einer Schweizerin noch schnell der Ausschaffung entziehen wollen. Im Rotlichtmilieu, teils durch organisierte Banden, werden ausländische Frauen mit Schweizern verheiratet, und nicht immer geben sie sich freiwillig das Jawort. Die menschlichen Tragödien, die hinter diesen Zweckehen - vielleicht nicht Scheinehen, aber Zweckehen - stehen, sind gravierend und sollten gerade die sozialen Politiker in diesem Saal aufschrecken lassen und zur Einsicht bringen, dass Handlungsbedarf besteht.
Scheinehen werden nicht geschlossen, bis dass der Tod sie scheidet. Sie werden geschlossen, bis dass der Schweizer Pass sie scheidet - und das darf nicht sein. Die Gegenmassnahmen müssen im Interesse der Opfer, aber auch unseres Rechtsstaates griffiger werden. Heute kann die Fremdenpolizei jährlich nur etwa fünfzig Fälle aufdecken. Darum besteht für die CVP/EVP/glp-Fraktion ganz klar Handlungsbedarf.
Zwar können wir mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht alle Scheinehen im wahrsten Sinne des Wortes verhindern, die gibt es ja auch unter Schweizerinnen und Schweizern. Wir können auch nicht verhindern, dass Leute illegal in der Schweiz sind. Aber wir schaffen eine zusätzliche Möglichkeit, um illegale Aufenthalter ausfindig zu machen, vor dem Zivilstandsamt zu entdecken, und so können wir dann ihre Auswanderung veranlassen. Wir wollen nicht, dass Brautleute mit illegalem Aufenthalt auch noch von unseren Behörden getraut werden.
Es geht nicht darum, den Ausländerinnen und Ausländern die Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft übermässig zu erschweren. Man darf sich auch in Zukunft als Ausländer mit rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz verlieben und verheiraten. Aber wir dürfen keine Eheschliessungen zulassen, die gleichzeitig die Ausländergesetzgebung umgehen. Auch für die "sans papiers" ändert das neue Recht nichts, weil das Zivilstandsamt für eine Eheschliessung bereits heute die Identität des Heiratswilligen prüfen muss, was ja bei "sans papiers" nicht möglich ist. Vergessen wir eines nicht: Wir verringern mit strengeren Massnahmen nicht nur die Zahl der Scheinehen, sondern auch die Zahl neuer Opfer - Ausländerinnen und Ausländer, die zu einer Scheinehe gezwungen werden, aber auch Schweizerinnen und Schweizer, meistens Sozialfälle, die sich in ihrer Not gegen Geld für eine solche Ehe hergeben.
Grenzenlose Liebe ja, aber nur bei legalem Aufenthalt in der Schweiz. Unsere Fraktion ist für Eintreten und wird den Änderungen grossmehrheitlich zustimmen.