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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-04

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist mit der Kommissionsmehrheit zum Schluss gekommen, dass die Initiative für gültig zu erklären und zur Ablehnung zu empfehlen ist. Zuerst zur Frage der Gültigkeit: Wir bezweifeln nicht, dass die Minarett-Initiative gegen verfassungsmässig garantierte Grundrechte wie Glaubensfreiheit und Rechtsgleichheit verstösst. Sie ist auch nicht völkerrechtskonform und könnte daher in dieser absoluten Form nicht umgesetzt werden. Aber die Initiative verstösst nicht gegen zwingendes Völkerrecht, wie wir es bis jetzt in Zusammenhang mit Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung verstanden haben. Unter dem Jus cogens dieses Artikels werden elementare Werte wie das Verbot von Sklaverei, Folter und Genozid verstanden.

Natürlich ist es stossend, wenn wir dem Volk wieder eine Initiative unterbreiten müssen mit der Feststellung, dass sie abgelehnt werden muss, weil sie nicht völkerrechtskonform umgesetzt werden kann. Wir sind aber der Meinung, dass wir diese verfassungsrechtliche Frage jetzt nicht umgehen oder lösen können, indem wir die Initiative für ungültig erklären, sondern wir werden den Begriff des zwingenden Völkerrechts zu diskutieren haben. Wir werden das bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Vischer 07.477, "Gültigkeit von Volksinitiativen", tun können. Es ist daher nicht eine Frage des fehlenden Mutes oder der Opportunität, Herr Gross, sondern die Frage ist die, wie wir unsere Verfassung weiterentwickeln. Wir haben keine Verfassungsgerichtsbarkeit, also obliegt diese Aufgabe auch dem Parlament, und wir haben eben die Tradition, dass wir unsere Verfassung weiterentwickeln, indem wir die einzelnen Artikel in der Öffentlichkeit diskutieren und vom Volk absegnen lassen. Wir möchten das auch in dieser Frage der Völkerrechtskonformität tun.

Nun zum Inhalt: "Der Bau von Minaretten ist verboten", lautet kurz und klar der Initiativtext. Nach der Begründung der Initianten geht es zum einen um eine Überforderung der Kantone und Gemeinden bei Baubewilligungsverfahren betreffend Minarette, weil offenbar drei Gemeinden Mühe damit bekunden. Zum anderen geht es aber um die Bedeutung von Minaretten, um die Behauptung, ein Minarett sei kein Bauwerk mit religiösem Charakter, sondern Siegeszeichen und Symbol eines religiös-politischen Machtanspruchs.

Zuerst zur Überforderung betreffend Baubewilligungsverfahren in den Gemeinden: Wie alle Bauvorhaben müssen auch Sakralbauten wie Moscheen mit oder ohne Minarett die ordentlichen kommunalen Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Vorschriften des Raumplanungs- und Baurechts, des Ortsbild- und des Denkmalschutzes wie auch das Immissionsrecht ermöglichen differenzierte Lösungen. Kantone und Gemeinden sind durchaus auch bei diesen Projekten in der Lage, ihre Aufgaben wahrzunehmen.

Die politisch wesentliche Frage ist aber die, ob ein Minarett ein Siegeszeichen für einen religiös-politischen Machtanspruch, für islamischen Fundamentalismus und für die Scharia ist, wie das die Initianten behaupten. Oder ist ein Minarett ein religiöses Symbol, mit einem Kirchturm vergleichbar, und Ausdruck der Religionsfreiheit, wie sie von unserer Bundesverfassung garantiert ist? Unsere Bundesverfassung von 1999 unterscheidet nicht mehr zwischen christlichen und anderen Religionen, sondern entspricht unserem Verständnis der konfessionellen Neutralität des Staates. Da stellt die Minarett-Initiative einen zentralen verfassungsmässigen Wert infrage. Ein Bauverbot, das sich ausschliesslich gegen ein religiöses Symbol der Muslime richtet, würde den verfassungsmässig garantierten Grundsätzen der Rechtsgleichheit, der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zuwiderlaufen.

Ein Bauverbot für Minarette kann in jedem Fall auch nichts dazu beitragen, fundamentalistisch-islamistische Strömungen zu bekämpfen, im Gegenteil: Es müsste eine kontraproduktive Wirkung befürchtet werden. Ein Verbot kann Unsicherheit, Ausgrenzung und Hass schüren, weil sich auch die gemässigte muslimische Bevölkerung befremdet und gekränkt fühlen kann. Fundamentalistische Aktivitäten sind im Übrigen nicht an religiöse Zentren gebunden, sondern finden irgendwo statt. Es geht nicht um ein Problem, das von einem Gebäude ausgeht, sondern es geht bei islamistisch-fundamentalistischen Handlungen um Verstösse gegen [PAGE 93] staatlich gesetztes Recht, welche ohne Toleranz und mit der Konsequenz unserer Rechtsordnung zu ahnden sind.

Frau Hutter, bei uns gilt nicht die Scharia. Ich teile da Ihre Meinung voll. Aber ein Minarett hat nichts mit der Scharia zu tun.

Wir haben in unserem Land eine klare Trennung von Kirche und Staat. Das gilt für alle Menschen, die bei uns wohnen, unabhängig von ihrer religiösen oder ethnischen Herkunft. Alle sollen ihren Glauben frei praktizieren können. Ebenso klar ist jedoch, dass der Staat die Normen des Zusammenlebens setzt. Alle, die bei uns leben, haben unsere rechtsstaatlichen Normen und gesellschaftlichen Prinzipien zu respektieren und sich daran zu halten. Verstösse sind nicht zu tolerieren, sondern mit unseren rechtsstaatlichen Mitteln zu sanktionieren.

Wir haben die verfassungsmässig garantierte Gleichstellung von Mann und Frau. Zwangsheiraten können bei uns ebenso wenig toleriert werden wie religiös oder anders motivierte Gewalttaten oder Aufrufe zur Gewalt. Bei uns gilt für alle Kinder eine uneingeschränkte Schulpflicht mit Hauswirtschaft, Schwimmunterricht, Klassenlager usw. Es gibt für keine Religionsgemeinschaft Ausnahmen aufgrund von Glaubensregeln. Unsere Fraktion ist daher erleichtert, dass das Bundesgericht im letzten Herbst seine Rechtsprechung in diesem Punkt korrigiert und die Schulpflicht stärker gewichtet hat als das religiöse Empfinden. Dieser Entscheid richtet sich nicht gegen Muslime oder gegen die Religionsfreiheit, denn auch die Religionsfreiheit gilt nicht absolut. Das Urteil steht für starke Schulen, welche ihren vielfältigen Auftrag in Ausbildung, Integration und Prävention zu erfüllen haben. Das öffentliche Interesse an gut funktionierenden Schulen und an Integration ist höher zu gewichten als individuelle religiöse Bedürfnisse.

Frau Hutter beschwört die schleichende Islamisierung. Ist es aber nicht vielmehr so, dass wir uns als christliche Gesellschaft je länger, je mehr von unseren christlichen Wurzeln und Traditionen entfernen, uns aber gleichzeitig daran stossen, wenn andere Glaubensgemeinschaften ihren Glauben praktizieren und religiöse Symbole und Traditionen pflegen? Besinnen wir uns wieder vermehrt auf unsere christliche Kulturbasis, auf christliche Traditionen und Gepflogenheiten, und leben wir das Christentum. Dann wird uns kein Minarett stören, und wir haben auch keine Islamisierung zu befürchten.

Abschliessend sei noch darauf hingewiesen, dass es nicht nur Trennendes zwischen den drei Weltreligionen - Judentum, Christentum und Islam - gibt; es gibt Gemeinsames, Verbindendes und Bemühungen um einen Dialog. Nutzen wir diese Initiative als Chance zu einem Dialog zwischen Christen und Muslimen, aber lehnen wir die Initiative ab.

Aus verfassungsmässigen, demokratischen, rechtsstaatlichen, föderalistischen und aussenpolitischen Gründen empfiehlt Ihnen die CVP/EVP/glp-Fraktion die Minarett-Initiative zur Ablehnung.