Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-03-04
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und ihr auch zustimmen und beantragt Ihnen, dies ebenfalls zu tun.
Es ist müssig, hier noch einmal auf die grosse Bedeutung des Römer Statuts einzugehen. Dies ist bei der seinerzeitigen Beratung des ersten Schritts bereits eingehend erfolgt. Ich möchte hier trotzdem noch drei wichtige Punkte erwähnen: erstens das grosse Verdienst des Statuts, das massgebende Völkerrecht zum Zweck der Ausübung der Gerichtsbarkeit durch den Internationalen Strafgerichtshof zusammengetragen zu haben; zweitens die präventive Wirkung der Entwicklung des Internationalen Strafgerichtshofs - ein ganz wichtiges Anliegen auch im Gesamten - und drittens, dass die Staaten aufgerufen sind, neben der Legiferierung auch die Verbreitung des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten, ebenfalls ein ganz wichtiges und prioritäres Anliegen.
Die Umsetzung des Römer Statuts gewährleistet insgesamt eine, wie gesagt, wichtige und notwendige gesetzliche Regelung und Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen in der Schweiz. Die Teilnahme am Internationalen Strafgerichtshof entspricht der Rechtstradition unseres Landes, dessen Ziel es nach der Unterzeichnung des Römer Statuts denn auch war, möglichst rasch Vertragspartner zu werden. Die deshalb - eben im Interesse eines raschen Beitritts - zurückgestellten Gesetzesänderungen sind nun aber nötig und angebracht, um eine effektive, transparente und lückenlose Strafverfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu gewährleisten. Mit der Möglichkeit, selber Strafverfolgungen gegen solche Verbrecher durchzuführen, stellt die Schweiz zudem sicher, dass sie nicht als sicherer Hafen für diese infrage kommt.
Die BDP-Fraktion unterstützt die Stossrichtung der Vorlage, wonach die Konkretisierung des Völkerrechts im Vordergrund steht. Wir sind der Meinung, dass die vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen sachgerecht und angemessen sind und dass es dem Bundesrat gelungen ist, transparente und griffige Regelungen für unsere Strafverfolgungsbehörden und Gerichte vorzusehen. Der Entscheid für eine Kombination der möglichen Varianten bzw. Optionen in den Bereichen des Regelungskonzepts und der Regelungstechnik entspricht dem schweizerischen Rechtssystem und wird den spezifischen Bedürfnissen wohl am besten gerecht. Auch die vorgesehene Differenzierung hinsichtlich der verschiedenen Verbrechenskategorien halten wir für sinnvoll. Wir unterstützen sodann angesichts der grossen Dimension der Verbrechen gegen die internationale Gemeinschaft und des Umfangs der Mittel, welche in eine entsprechende Strafuntersuchung zu investieren sind, insbesondere auch die Zentralisierung der Verfolgung dieser Verbrechen auf Bundesebene.
Die BDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zustimmen.