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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-04

Wortprotokoll

In der ersten Runde haben wir mit 101 gegen 54 Stimmen entschieden, dass wir die Grenze zur notwendigen Verteidigung bei einer angedrohten Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten ansetzen wollen. Der Ständerat hat ohne grosse Diskussion an seinem Entscheid, die Grenze bei 14 Tagen anzusetzen, festgehalten. Bereits in der ersten Debatte ist seitens der CVP-Fraktion der Antrag gestellt worden, die Grenze bei einem Monat anzusetzen.

Nun, das sieht wie eine billige Kompromisssuche aus, das ist es aber nicht. Es besteht ja das Erfordernis, eine gewisse Relation zu anderen vergleichbaren Prozessbestimmungen herzustellen. Beim Erwachsenenstrafrecht haben wir in der neuen Bundesstrafprozessordnung die Schwelle für die notwendige Verteidigung bei 10 Tagen Untersuchungshaft angesetzt. Aus dieser Sicht war die Schwelle bei unserem ersten Entscheid - drei Monate - zugegebenermassen etwas hoch angesetzt. Wir haben uns deshalb in der Beratung der Kommission für Rechtsfragen dazu entschieden, den seinerzeitigen Antrag der CVP-Fraktion wieder aufzunehmen und die Grenze bei einem Monat anzusetzen. Stellt man das in Relation zum Erwachsenenstrafrecht, so müsste man rein proportional gesehen zu einer Schwelle von 1,2 Monaten kommen. Abgerundet ergibt das dann die vorgeschlagene Schwelle von einem Monat. Das scheint uns in dieser Interessenabwägung angemessen zu sein. Es ist wie gesagt nicht bloss eine mathematische Rechnung, sondern es besteht eine Relation zum Erwachsenenstrafrecht.

Ich bitte Sie deshalb, den Mehrheitsantrag zu unterstützen.

Fluri Kurt · Nationalrat · 2009-03-04 | Lexipedia | Lexipedia