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Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-03-04

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.

Die CVP ist zwar angeblich in der Mitte, aber deswegen hat sie meiner Meinung nach noch lange nicht immer Recht. Es ist eben nicht so, dass es sich lohnt, einfach eine Mitte zu nehmen, um sich der Sache nicht zu stellen.

Wir haben im Erwachsenenstrafprozess eine strenge Regelung, und es ist eigentlich nicht einzusehen, warum wir uns im Jugendstrafprozess der Regelung des Erwachsenenstrafprozesses nicht annähern sollen. Ich weiss schon, woher die Diskussion kommt. Es gibt eine gewisse Tendenz zu sagen: Wenn Jugendliche anwaltlich vertreten sind, schadet das der Sache eher und dient der Kompromissfindung nicht. Dahinter steht ein sozialarbeiterisches Denken. "Notwendige Verteidigung" heisst aber, dass sich auch ein Jugendlicher anwaltlich beraten lassen muss. Oft geht es nämlich auch darum, dass bereits im Strafprozess in der ersten Phase klarwird, dass ein Geständnis, das nicht wirklich abgesichert ist, horrende Schadenersatzforderungen nach sich ziehen kann. Auch das ist die Pflicht eines Anwaltes, einen Jugendlichen in dieser Hinsicht zu beraten, weil nicht zuletzt die Schadenersatzforderungen das sind, was am Schluss eines Jugendverfahrens als Damoklesschwert am längsten übrig bleibt. Und da ist es eben nötig, dass der Jugendliche sachkundig juristisch beraten wird.

Deswegen ersuche ich Sie dringend, dem Antrag der Minderheit zu folgen. Dann haben wir eine Kongruenz zwischen Erwachsenenstrafprozess und Jugendstrafprozess. Ich denke, das war auch die Intention des Bundesrates in seiner ursprünglichen Fassung. Ich weiss eigentlich nicht, warum man diesen vom Bundesrat vorgeschlagenen Pfad nun verlassen soll.

Vischer Daniel · Nationalrat · 2009-03-04 | Lexipedia | Lexipedia