Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-04
Wortprotokoll
Einigkeit besteht sicher darin, dass beschuldigte Jugendliche zwingend verteidigt werden müssen, wenn ihnen eine Strafe von einem gewissen Umfang, einer gewissen Schwere droht. Uneinig ist man sich darüber, ab welcher Dauer die Strafe als so schwer anzusehen ist, dass eine Verteidigung zwingend notwendig ist. Die Minderheit Ihrer Kommission, Ständerat und Bundesrat sind der Auffassung, dass es richtig ist, die Schwelle bei 14 Tagen Freiheitsentzug anzusetzen. Wenn Sie die heutige Praxis anschauen, dann sehen Sie, dass Freiheitsstrafen von über 14 Tagen bei Jugendlichen nur in einigermassen gravierenden, also nicht in leichten Fällen ausgesprochen werden. Deshalb rechtfertigt es sich, an der Fassung des [PAGE 67] Bundesrates respektive der Minderheit Ihrer Kommission festzuhalten. Es wurde gesagt, dass damit auch die Relation zum Erwachsenenstrafrecht beziehungsweise -strafprozessrecht gewahrt ist. Dort gibt es strenge Regelungen. Wir sind der Auffassung, dass man diese Kongruenz hier einhalten sollte.
Ich möchte Sie also ersuchen, bei der Schwelle von 14 Tagen zu bleiben.