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Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-04

Wortprotokoll

113 000 Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben nach den Regeln, wie sie in unserem Land gelten, das Begehren gestellt, dass ein Thema, das sie interessiert, bewegt, beunruhigt, nach den hier geltenden Regeln diskutiert wird. Was sich diese 113 000 Leute heute von denjenigen, die sich Volksvertreter nennen, an Unterstellungen und auch an Beleidigungen haben anhören müssen, geht bald auf keine Kuhhaut mehr. Bürger fordern das Recht auf Diskussion zu einem Thema, das sie bewegt - ein demokratisches Recht, das jeder Schweizer und jede Schweizerin hat.

Sie fahren dagegen Prinzipien auf, Herr Gross. Die existierenden Prinzipien reichen Ihnen freilich nicht aus, was Sie dazu bewegt, die grundlegenden Prinzipien wie Folterverbot, Genozidverbot, Sklavereiverbot, die wir nicht verletzen wollen und dürfen, einfach auszuweiten - nach Ihrem Gutdünken. Sie geben vor, was an Normen zu gelten hat und was nicht. Der Höhepunkt ist, dass Sie auch noch diejenigen kritisieren, die die neue Verfassung einst abgelehnt haben. Nur noch die Jasager, die Kopfnicker sollen also voll mitbestimmen können. Wissen Sie, wohin das in jenen Ländern geführt hat, in denen man diese Praxis eingeführt hat?

Offenbar haben da einige etwas Mühe mit der Demokratie. Sie beschwören alle Arten von Prinzipien - nur die Demokratie, das demokratische Recht der Bürger, wird offenbar nicht mehr besonders hochgehalten. Etwa deshalb, weil Sie befürchten, dass die Bürger Sie auch einmal nach den Taten hinter Ihren hehren Prinzipien fragen könnten? Zu solcher Furcht haben Sie tatsächlich Grund, in Zusammenhang mit Problemen, die sich mit der Minarettverbots-Initiative stellen; Probleme in Zusammenhang mit der Einhaltung von in der Schweiz geltendem Recht. Solche Einhaltung fordern ja auch Sie.

Zunächst: In einem Punkt unterscheidet sich der Islam grundlegend von allen anderen Weltreligionen: Der Islam ist einerseits Religion - dagegen ist nichts einzuwenden; jedermann hat auch in unserem Land die Freiheit, diese Religion auszuüben; so wird das Prinzip der Religionsfreiheit beachtet. Andererseits gibt der Islam eine verbindliche Gesellschafts- und Rechtsordnung vor, die einzuhalten er von seinen Anhängern verlangt; das ist die Scharia. Doch die Scharia steht in wesentlichen Punkten in Konflikt, in diametralem Gegensatz zu den Freiheitsrechten, wie sie in unserer Bundesverfassung jedem Menschen garantiert werden. Es gibt keine Gleichberechtigung nach Scharia; die Scharia will nicht, dass Mädchen und Buben die gleiche Schule besuchen usw.

Das Minarett ist nicht eine religiöse Baute. Herr Widmer, Sie können vielleicht einmal den heutigen "Tages-Anzeiger" studieren: Er hat eine interessante Dokumentation zum Minarett und zu seiner Bedeutung publiziert. Er steht nicht aufseiten der Initianten, aber den Sachverhalt hat er korrekt wiedergegeben. Das Minarett ist ein Symbol des Kampfes für eine andere Rechtsordnung als der unsrigen. Wir stellen [PAGE 111] deshalb das Minarett sozusagen als Speerspitze der Scharia in den Mittelpunkt.

Bezüglich Durchsetzung hier geltenden Rechts müssen wir übrigens nicht 200 Jahre zurückgehen, wir können durchaus von der heutigen Situation ausgehen: Es gibt in diesem Land über 1000 Zwangsehen. Nahezu jede Gemeinde in diesem Land kennt das Problem, dass junge Musliminnen gezwungen werden, jemanden zu heiraten, den sie freiwillig nicht heiraten würden. Es mag vielleicht peinlich sein, dass wir das zur Diskussion stellen müssen. Hier mit Überzeugung das Prinzip zu äussern, unsere Rechtsordnung sei einzuhalten, das ist die eine Seite. Aber man sollte das Prinzip auch noch durchsetzen. Frau Humbel Näf, ich bin auch einverstanden mit dem Urteil des Bundesgerichtes im Fall Schaffhausen. Nur, die vom Urteil Betroffenen, die foutieren sich darum und sagen: Das hat uns das Bundesgericht nicht vorzuschreiben; wir leben anders. Und niemand sagt etwas dazu.

In Genf lebt ein muslimischer Religionsführer, der für ein "Moratorium für Steinigungen" eintritt. Ja, wo leben wir denn? Was heisst da "Moratorium"? Das heisst: Jetzt gerade nicht, später aber dann schon. Wann später? Hofft er, einmal in der Mehrheit zu sein und sich dann mit seinen Scharia-Vorstellungen durchsetzen zu können? Das geht hier in diesem Land nicht - weder jetzt noch später! Da gibt es keinen Kompromiss.

Wenn wir über die Friedhofsordnung sprechen: Das Problem ist, dass das Ansinnen vorgebracht wurde, dass alte Erde entfernt werden müsse, weil darin Christen ruhen könnten, weil zu unterscheiden sei zwischen Reinen und Unreinen. Mit Verlaub: Es gibt in der Schweiz weder tote noch lebendige Reine und Unreine. Hier sind vor dem Gesetz alle gleich, und das gilt ohne jeden Vorbehalt.

In Wangen bei Olten weht noch immer die Fahne der "Grauen Wölfe" vor der neuerdings mit Minarett ausgestatteten Moschee. Das hat doch etwas zu bedeuten.

Wenn Sie Argumente ausserhalb der Initiative erfinden müssen, Herr Jositsch, um diese Initiative bekämpfen zu können, dann zeigen Sie nur, dass Sie über kein wirkliches Argument dagegen verfügen. Nehmen wir die Bürgerinnen und Bürger und das, was sie bewegt, endlich ernst. Wenn von jemandem Toleranz gefordert wird, dann darf dieser erwarten, dass dort, wo die andere Seite die Mehrheit hat, auch Toleranz zu beweisen wäre. An diesem Massstab orientiert sich unser Handeln.

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