Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-04
Wortprotokoll
Es gibt gute Argumente, um die Volksinitiative für ungültig zu erklären. Trotzdem sind wir erstens der Meinung, dass die Voraussetzungen für eine Gültigerklärung der Initiative insgesamt gegeben sind. Die Initiative verstösst aus unserer Sicht nicht gegen zwingendes Völkerrecht. Zweitens ist die Initiative zustande gekommen, und es entspricht unserem direktdemokratischen System, dass das Volk das Recht hat, darüber zu befinden. Es gilt der Grundsatz: "In dubio pro populo."
Wir Grünliberalen stimmen der Gültigerklärung zu, lehnen aber die Volksinitiative klar ab. Die Volksinitiative widerspricht zahlreichen zentralen Werten unserer Schweiz und unserer Verfassung. Mit dieser Initiative werden Werte, die zumindest für viele unter uns selbstverständlich sind, infrage gestellt. Bisher hat der Bau von Minaretten zu keinem Problem geführt. Minarette zeigen vielmehr die liberale Handhabung der Religionsfreiheit. Die Minarett-Initiative will grundlegende Errungenschaften unseres toleranten, liberalen, demokratischen Staates aufheben, Werte also wie die Rechtsgleichheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, aber auch die Eigentumsgarantie oder den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Wir Grünliberalen wollen in einem Dialog mit anderen Kulturen das gegenseitige Verständnis für die Religionen wecken, aber auch unsere zentralen Werte vermitteln und damit die Integration fördern. Mit einem Minarettverbot würden wir Ausgrenzung betreiben und unser liberales Staatsgefüge selber untergraben.
Die Minarett-Initiative hätte zudem im Falle einer Annahme massive Auswirkungen auf die Rolle der Schweiz im internationalen Umfeld, insbesondere auf ihre internationale Glaubwürdigkeit. Die Initiative widerspricht unserer Verfassung und verstiesse im Falle einer Annahme gegen verschiedene internationale Abkommen, die für die Schweiz bisher immer wichtig gewesen sind und für die sich die Schweiz auch immer eingesetzt hat. Konkret würde die Annahme der Initiative gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen, also gegen die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, sowie gegen Artikel 14, gegen das Diskriminierungsverbot. Die Schweiz müsste bei einer Annahme der Initiative wohl die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen. Stellen Sie sich vor, was dieser Schritt für die Glaubwürdigkeit der Schweiz als internationale Akteurin bedeuten würde! Die Schweiz würde in ihrem Engagement gegen religiöse Diskriminierung auf der Welt, gegen Diskriminierung allgemein und auch in ihrem Engagement für die Menschenrechte absolut unglaubwürdig. Auf die möglichen Folgen für unser Land aus sicherheitspolitischer Sicht, wenn es international als islamophob wahrgenommen wird, möchte ich hier nicht weiter eingehen. Ich bin überzeugt, dass Sie sich die Konsequenzen selber ausmalen können.
Wir Grünliberalen sind stolz auf unser direktdemokratisches System. Wir sind stolz darauf, in einem Land zu leben, in welchem eine derartige Mitbestimmungsmöglichkeit für die Bevölkerung besteht. Wir Grünliberalen sind auch überzeugt, dass dieses System funktionieren wird - bei allen Nachteilen, welche es mit sich bringt. Wenn ich aber an die kommende Volksabstimmung über die Initiative denke, finde ich diese peinlich für unser Land. Ich schäme mich dafür, dass den Initianten offensichtlich eine minimale Weitsicht und ein minimales Verständnis für andere Kulturen und Religionen fehlen, und dafür, dass wir diese Abstimmung überhaupt durchführen müssen: eine Abstimmung, welche auf latenten Ängsten vor fremden Kulturen und Religionen, auf Angst vor dem anderen basiert.
Eine Vorlage, die vom Willen geprägt ist, Minderheiten und Andersdenkende auszugrenzen, entspricht nicht den Grundwerten unseres Landes. Dagegen müssen wir uns vehement wehren. Wir Grünliberalen lehnen die Initiative deshalb entschieden ab.