Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-03-05
Wortprotokoll
Vorweg eine generelle Bemerkung: Herr Widmer, wenn Sie wüssten, was wir auch in diesem Zusammenhang alles ernst nehmen. Aber trotzdem, wir haben auch einen Auftrag, und den wollen wir erfüllen.
Die Motion verlangt einen Verzicht auf Schiessübungen im Gebiet des Unesco-Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn. Die Schiesseinflüsse stammen vom Fliegerabwehr-Schiessplatz Gluringen, der selber ausserhalb des Schutzgebietes liegt. Dieser Schiess- und Sicherheitssektor beansprucht einen kleinen Teil dieses Schutzgebietes. Es ist richtig gesagt worden und steht auch in der Antwort des Bundesrates, dass wir das seit 1942 tun. Die Unterschutzstellung erfolgte im Übrigen im Wissen und unter Inkaufnahme dieser Nutzung, dessen war man sich bewusst. Man hat das auch akzeptiert, es gibt also keine Verschlechterung der Verhältnisse durch diese Schiessübungen. Es werden auch keine Rechtsvorgaben verletzt. Ich weiss im Übrigen nicht, Frau Teuscher, ob ich mich gelobt fühlen soll, wenn Sie mir vorwerfen, ich würde mich rechtmässig verhalten. Was anderes als rechtmässiges Verhalten erwarten Sie denn von mir?
Die verwendeten Geschosse werden regelmässig weggeräumt. Im Gletscher verschwundene Geschosse kommen häufig später und aufgrund der Gletscherschmelze regelmässig zum Vorschein und bleiben dort liegen bis zur nächsten Räumungsaktion, aber dann verschwinden auch sie. Die verwendeten Geschosse enthalten im Übrigen keine Sprengstoffe, sie sind inert. Sie bilden also keine Blindgängergefahr und bedeuten auch keine chemische Belastung der natürlichen Umgebung.
Das VBS ist sich der unvermeidlichen Lärmemissionen bewusst. Aus diesem Grund werden die Schiesszeiten in Absprache mit den Gemeinden und dem Schweizerischen Alpenclub - wieder eine zu Recht erfolgte Rücksichtnahme - auf einen Zeitraum ausserhalb der touristischen Hochsaison festgelegt. In Gluringen wird zwischen März und Oktober nicht geschossen. Die genauen Daten kann ich Ihnen noch ins Protokoll geben. Das zeigt, dass wir alles, was an Rücksichtnahme möglich ist, auch realisieren. So oft wie möglich üben wir im Übrigen mit Simulatoren. Das Schiessen hat auch quantitativ abgenommen, mithin auch die Belastung, sei es Lärm oder sei es dieses inerte Material.
Die Zielgebiete der Fliegerabwehr müssen aus Sicherheitsgründen in grossen, unbewohnten Räumen liegen, da die Schussdistanz sehr gross ist und das ganze Zielgebiet überwacht werden muss. Eine Änderung der Schussrichtung oder eine Verlegung auf einen anderen Schiessplatz ist deshalb nicht ohne Weiteres möglich; umso mehr - da sind wir seit dem 24. Februar alle Spezialisten - als wir auch die Luftstrassen zu respektieren haben. Wir gelangen nämlich in Höhen, die von der zivilen Luftfahrt dann zu meiden sind. Der Raum ist ohnehin begrenzt. Jetzt kommen noch all diese Auflagen dazu. Deshalb liegt im Mangel der Möglichkeit, das zu verlegen, nicht von vornherein schlechte Absicht, Herr Widmer.
Wenn ich diese Fakten, auch die objektive Belastung, berücksichtige - ich bitte Sie, dabei auf dem Boden zu bleiben -, dann muss ich Ihnen sagen, dass es mehr als nur gute Gründe sind, die den Bundesrat veranlassen, die Motion zur Ablehnung zu beantragen. Ich lege Ihnen das Gleiche nahe.