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Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterbreitet dem Nationalrat als Erstrat die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force, der KFOR. Darin stellt er ganz klar fest, dass ein gewaltfreies, sicheres und mit Zukunftsperspektiven versehenes Kosovo für die Schweiz von besonderer Bedeutung und nationalem Interesse ist, da auch die innere Sicherheit der Schweiz direkt mit der Stabilität in Kosovo verbunden ist. Umso mehr gilt das auch nach der Selbstständigkeitserklärung Kosovos, der Erklärung zum freien, selbstständigen und demokratischen Staat.

Mit dem vorliegenden einfachen Bundesbeschluss soll die Fortführung des von der Bundesversammlung am 6. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2008 befristet verlängerten Einsatzes der Swiss Company (Swisscoy) in der multinationalen Kosovo Force (KFOR) im personell ganz leicht erweiterten Rahmen und Umfang bis zum 31. Dezember 2011 verlängert werden. Die rechtliche Grundlage des Einsatzes ist mit der Resolution 1244 des Uno-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999 nach wie vor gegeben. Der Einsatz wurde auch von der Bundesrepublik Jugoslawien akzeptiert. Ohne gegenteiligen Beschluss des Uno-Sicherheitsrates ist gemäss Einschätzung des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission auch nach erfolgter Unabhängigkeitserklärung Kosovos die völkerrechtliche Grundlage des Einsatzes der KFOR respektive der Swisscoy vorhanden. Die gemäss Militärgesetz geforderte Grundlage für das Schweizer Engagement bleibt somit bestehen.

Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit hat die Schweiz ein direktes Interesse an der Stabilität auf dem Balkan. Dies galt bis zum Tag der Unabhängigkeitserklärung vom 17. Februar 2008 und gilt heute vermehrt, wo es darum geht, die Stabilität und den Aufbau des neuen Kosovo sicherzustellen, in einer neuen Phase, welche gewiss mit Unsicherheiten verbunden ist.

Das militärische Engagement in Kosovo schafft Voraussetzungen für den zivilen Staatsaufbau, indem es der Bevölkerung vor Ort Sicherheit und Vertrauen vermittelt. Es sind die Bedürfnisse in Kosovo, die eine Verlängerung unseres Einsatzes verlangen. Ein zu früher Rückzug aus Kosovo könnte zu Rückfällen führen. Ausserdem wäre eine Verabschiedung aus Kosovo ein negatives Signal an die anderen Staaten, die ebenfalls grosse Verantwortung übernehmen. Die Wechselwirkung mit der inneren Sicherheit der Schweiz muss in die Entscheidfindung einbezogen werden, denn jede Verschlechterung der Sicherheitslage in Kosovo wirkt sich auf die Schweiz aus.

Im Sinne einer Ursachenbekämpfung haben wir folglich unsere Verantwortung wahrzunehmen und unseren Solidaritätsbeitrag an ein gewaltfreies, sicheres und mit positiven Zukunftsperspektiven versehenes Kosovo zu leisten.

Der Einsatz der Swisscoy diente in den Augen der Kommissionsmehrheit den Interessen unseres Landes und ist nachhaltige Friedensförderung. Minderheiten der Kommission finden dagegen, dass sich die Schweiz unter anderem deshalb aus Kosovo zurückziehen sollte, weil die Beteiligung der Schweiz an der KFOR der Neutralität zuwiderlaufe, die völkerrechtliche Lage erst zu klären sei und sich die Schweiz auf die zivile Friedensförderung konzentrieren solle.

Die Kommission hat zwei Anträge mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Der eine Antrag verlangte, der Entscheid sei zu suspendieren, bis die völkerrechtliche Situation geklärt sei. Der andere Antrag verlangte die Sistierung des Einsatzes, bis untersucht sei, wie sich eine allfällige Unabhängigkeit Kosovos bei der Fortsetzung des Swisscoy-Einsatzes auf die Neutralität unseres Landes auswirken könnte.

Einen Antrag, nach dem sich die Swisscoy bis Ende 2009 aus Kosovo zurückziehen solle, lehnte die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen ab. Ein weiterer Antrag verlangte, dass die Bestimmung zu streichen sei, wonach das schweizerische Kontingent bei erhöhter Bedrohung im Bereich der [PAGE 98] Instandhaltung bzw. der Sicherung während längstens zwei Monaten mit maximal 50 Personen verstärkt werden kann. Auch diesen Antrag lehnte die Kommission ab, und zwar mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 15 zu 10 Stimmen -, die Zustimmung zur Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis Ende 2011. Sie ist der Auffassung, dass in der heutigen Situation die Beteiligung der Schweiz unerlässlich ist.

Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten, in der Beratung dann alle Minderheits- und Einzelanträge, auch den Antrag Fehr Hans, abzulehnen und der Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der KFOR zuzustimmen.