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Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-03

Wortprotokoll

Ich möchte meine Ausführungen unter den Titel "Bestellen und bezahlen" stellen; das ist ja offenbar nicht immer das Gleiche, wie wir in dieser Debatte noch erleben werden. Wir sind eigentlich in der glücklichen Lage, dass wir heute eine weitere Etappe der Bahnmodernisierung in Angriff nehmen wollen. Sechs Bundesbeschlüsse liegen uns dazu vor; ich äussere mich eigentlich nur zu dreien, dies nicht, ohne ganz deutlich gemacht zu haben, dass ich für Eintreten plädiere. Das ist deshalb so bitter nötig, weil wir alle am 16. Mai einen Brief von Economiesuisse, Gewerbeverband und Centre patronal erhalten haben, mit der Aufforderung zum Nichteintreten auf die Vorlage. Nichteintreten heisst - das weiss jeder "juristische Sekundarschüler" -: Es besteht kein Handlungsbedarf, es muss überhaupt nichts getan werden - und diese Leuchten der schweizerischen Wirtschaft haben uns das am 16. Mai empfohlen! Ich mache Ihnen alle meine Komplimente, dass sich niemand auf dieses Niveau von Economiesuisse, Gewerbeverband und Centre patronal begeben hat; ich komme später noch einmal auf diese Briefschreiber zurück.

Wichtig bei den drei Beschlüssen ist, dass wir den Neat-Gesamtkredit beförderlich behandeln; der Kommissionspräsident hat es ausgeführt. Wenn es uns nicht gelingt, diesen Bundesbeschluss noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen, könnte es sein, dass Anfang Januar an der Neat nicht mehr gearbeitet wird. Auch dieser Hinweis möge etwas zur Qualität der Aufforderung zum Nichteintreten der Spitzenverbände der Wirtschaft aussagen.

Zu einem zweiten Thema möchte ich eine grosse Sorge äussern: Wir werden in einem Bundesbeschluss die ursprünglich für den Lärmschutz vorgesehenen Mittel um rund 500 Millionen Franken reduzieren, weil der Bundesrat argumentiert, der Bahnlärmschutz könne auch ohne diesen Betrag erreicht werden. Ich stelle dort keinen Änderungsantrag. Aber ich möchte immerhin, dass hier und heute vom Bundesratstisch aus ganz klar festgehalten wird, nach welchen Kriterien der Lärmschutz realisiert wird. Ich höre in der Kommission, ich lese in der Botschaft, auch mit den reduzierten Mitteln könne genügend Schutz gegen den Bahnlärm erreicht werden. Auf der anderen Seite bilden sich landauf, landab Komitees gegen Bahnlärm; es werden uns Zuschriften gesandt. Ich finde, wir müssen diese Sorgen ernst nehmen oder uns mindestens Mühe geben, den Leuten zu sagen, dass das, was sie hören, gar nicht Lärm, sondern Musik sein soll.

Ich komme damit zum ZEB-Gesetz, der wichtigsten dieser sechs Vorlagen. Ich möchte noch einmal unterstreichen, was auch der Herr Kommissionspräsident ausgeführt hat: Das Herzstück des ZEB-Gesetzes ist Artikel 4. Ich erlaube mir, hier dem Bundesrat ein Lob zu spenden; das kommt [PAGE 375] selten vor. Es ist dem Bundesrat offenbar gelungen, ein Massnahmenpaket, bestehend aus 22 Einzelmassnahmen, zu komponieren. Es ist ein Massnahmenkatalog, der in der Kommission und bis zur Stunde in diesem Rat zu keinem einzigen Änderungsantrag geführt hat. Das ist nicht ganz alltäglich. Das spricht dafür, dass hier sozusagen ein Gesamtkunstwerk gelungen ist. Das grössere Gesamtkunstwerk ist natürlich, dass diese 22 Massnahmen nach Artikel 4 des ZEB-Gesetzes auch noch finanziert sind; dies, indem der Bundesrat wirklich alles zusammengekratzt hat, was irgendwie möglich ist - unter anderem hat er auch Mittel aus dem Bereich des Lärmschutzes transferiert. Ich halte es eigentlich für ein Qualitätsmerkmal der Kommissionsarbeit, dass es uns gelungen ist, dieses Massnahmenpaket mit 22 Massnahmen gemäss Artikel 4 nicht aufzuschnüren. Ich lade Sie ganz herzlich ein, es auch hier im Plenum so zu halten.

Nachdem das Lob geäussert ist, werden Sie mir sagen: Ja, aber es gibt Riesenprobleme. Ich möchte Sie einfach daran erinnern: Die Riesenprobleme sind nicht ganz neu. Es ist Ihnen aufgefallen, dass die Kommission bei Artikel 10 des ZEB-Gesetzes sagt: Da gibt es noch eine lange Reihe weiterer Projekte - der Bundesrat nennt sie "Erweiterungsoptionen" und "Grossprojekte" -, die Milliarden von Franken kosten. Wir laden den Bundesrat ein, uns innert nützlicher Frist Bericht darüber zu erstatten, wann welche dieser Projekte realisiert werden können und wie sie finanziert werden sollen. Das ist beim Konzept der Mehrheit ganz wichtig.

Damit heute nicht einige über die Fülle von Artikel 10 sehr erstaunt tun, erlaube ich mir immerhin, Sie darauf hinzuweisen, dass kurz nach dem Erlass des ganzen FinöV-Pakets - Bahn 2000 ist ja ein Bestandteil davon - das Bundesamt für Verkehr die Kantone gefragt hat: Welche Wünsche haben Sie an die Bahn 2000, zweite Etappe? Dann ist es passiert: Die Kantone haben geantwortet - fast wie meine Enkel jeweils in der Vorweihnachtszeit, wenn es um die Wunschzettel geht. Als man im Bundesamt dann die Wünsche addierte, kam man auf eine Gesamtsumme von gegen 50 Milliarden Schweizerfranken. Das heisst im Klartext: Die 5,2 Milliarden Franken, die wir heute zur Verfügung haben und deren Verwendung mit Artikel 4 des ZEB-Gesetzes ja bereits bestimmt ist, reichen bei Weitem nicht aus, um all die Wünsche erfüllen zu können; ich nehme aus Respekt vor den Kantonen mal an, die Wünsche seien alle hinreichend begründet sowie ökonomisch und verkehrspolitisch sinnvoll. Seit jenem Tag, als diese Umfrage gestartet wurde, wissen wir, dass wir uns am Tage, an dem wir über ZEB oder Bahn 2000, zweite Etappe, beraten - er ist heute gekommen -, in diesem Dilemma befinden werden: "Riesenwunschberg" einerseits und begrenzte, beschränkte Mittel anderseits. Es ist für mich wichtig, das hier festzuhalten.

Ich will es auch gleich sagen: Ich werde mich persönlich an den Antrag der Mehrheit der Kommission halten, und ich werde in der Detailberatung auch einen kleinen Streit vom Zaun brechen - mit jenen, die der Meinung sind, man könne diese Artikel-10-Geschichte dereinst finanzieren, ohne dem FinöV-Fonds zusätzliche Mittel beizufügen.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine kleine Glosse: Herr Triponez, unser liebenswürdiger Kollege aus dem Nationalrat, schrieb uns nicht nur als Gewerbeverbandspräsident, wir sollten auf dieses Geschäft nicht eintreten, nein, zehn Tage später schrieb er uns wieder, wir sollten die Minderheit Büttiker unterstützen, die keine neuen Mittel für den FinöV-Fonds will! Davon nehmen wir Kenntnis, es ist legitim, uns solche Dinge zu schreiben. Das Verrückte ist nur: Kaum hatte ich den Brief fertiggelesen, kam ein weiteres Schreiben, eines vom Ligerztunnel-Komitee. Der Ligerztunnel kommt in Artikel 10 vor, und das Ligerztunnel-Komitee sagt, man solle diesen Tunnel bauen. Ich kann mir vorstellen, dass er wirklich wichtig ist, ich fahre hin und wieder auf dieser Strecke. Und wer, "wereliwer" hatte da für das Ligerztunnel-Komitee unterschrieben? Herr Triponez! (Heiterkeit) Gut, das kann passieren, mit dem Unterschreiben hat man gelegentlich etwas Mühe. Ich will Ihnen damit nur sagen: Hütet euch am Morgarten! Hütet euch vor solchen Zuschriften; es gibt Zuschriften, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind.

Ich schliesse damit, dass ich noch einmal für Eintreten auf alle Bundesbeschlüsse plädiere, Ihnen die Anträge der Kommissionsmehrheit ans Herz lege und Sie insbesondere noch einmal bitte, das 22-Massnahmen-Paket in der bundesrätlichen Fassung zu belassen. Was auch immer wir heute im ZEB-Gesetz bei Artikel 10 beschliessen, eines müssen wir uns ganz klar vor Augen halten: Wir haben einmal einen FinöV-Fonds mit grosso modo 30 Milliarden Franken beschlossen, und wir alle wissen, wenn wir in den Spiegel oder uns gegenseitig in die Augen schauen, dass es irgendwann eine FinöV 2 brauchen wird, weil die Bahninfrastruktur aus dem 19. Jahrhundert noch einige Modernisierungsschübe nötig hat.