Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-06-03
Wortprotokoll
Die Minderheit kombiniert die Verpflichtung, bauliche und betriebliche Massnahmen zu treffen, mit dem Vorhandensein von gravierenden Nachteilen. Das ist der zweite Unterschied zum Entwurf des Bundesrates. Die Minderheit sagt, bei gravierenden Nachteilen müsse gebaut werden. Ehrlich gesagt: Wenn es in den Regionen gravierende Nachteile gibt, kann ich mir kaum vorstellen, dass man dann sagt, man wolle nichts tun. Von daher kann ich mich diesem Minderheitsantrag nicht widersetzen, umso weniger, als die Lackmusprobe, ob man dann effektiv etwas macht, ja nachher in einer konkreten Vorlage kommt.