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Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-03

Wortprotokoll

Ich habe dieser Debatte bis anhin mit Interesse zugehört. Bei einer kritischen Betrachtung ist allerdings festzustellen, dass diese Gesamtschau FinöV den Erwartungen eigentlich nicht gerecht wird. Ich benutze deshalb die Gelegenheit, zu Absatz 2, wo ja eine künftige Botschaft angesprochen wird, ein paar kritische Überlegungen zu machen. Ich kann Sie aber gleich vorweg beruhigen: Ich werde keine neuen Tunnelprojekte erwähnen - obwohl es interessante gäbe, wie den Senkrechttunnel Porta Alpina. (Heiterkeit) Nein, es geht mir um etwas anderes:

Von einer Vorlage über die zukünftige Entwicklung der Eisenbahn würde man eine umfassendere Darstellung erwarten. Die vorliegende Botschaft beschränkt sich als Gesamtschau lediglich auf ausgewählte Sparten des Personenfernverkehrs und des Güterverkehrs. Der regionale Personenverkehr sowie wichtige Elemente des öffentlichen Verkehrs sind in der Vorlage ausgeklammert. Ebenso fehlt die Verknüpfung mit laufenden Reformprozessen, wie beispielsweise der Bahnreform 2, dem Rahmenkredit für die konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) und dem NFA. Letzterer hat ja gerade im Bereich des Regionalverkehrs entscheidende Änderungen bei den Finanzströmen vorgesehen. Eine Gesamtschau sollte deshalb aus meiner Sicht auch den Betrieb beinhalten, denn letztlich werden sowohl die Infrastrukturbauten als auch der Betrieb in entscheidendem Ausmass von der finanziellen Situation abhängen. Für mich ist bei der vorliegenden Botschaft sehr positiv zu werten, dass es einen Posten für Ausgleichsmassnahmen beim Regionalverkehr gibt. Insbesondere ist erfreulich, dass die Kommission hier eine Erhöhung auf 250 Millionen Franken vorsieht.

Durch die Konstruktion der Gesamtschau, so, wie sie vorliegt, entsteht folgende Ausgangslage: Jene Vorhaben, welche Bestandteile der Vorlage sind, werden über den FinöV-Fonds finanziert; sie sind damit von allgemeinen Budgetkürzungen ausgenommen. Jene Vorhaben aber, welche nicht in dieser Vorlage enthalten sind, werden weiterhin über das ordentliche Bundesbudget finanziert und unterliegen damit den entsprechenden Budgetkürzungen. Zu denken ist in diesem Zusammenhang namentlich auch an die Erfahrungen, die mit den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 bereits gemacht wurden. Noch viel wichtiger wird aber sein, was mit der Aufgabenüberprüfung des Bundes passiert, welche jährliche Einsparungen in Milliardenhöhe vorsieht. Durch die Konstruktion der vorliegenden Gesamtschau wird daher in erster Linie der öffentliche Verkehr unter dieser Aufgabenverzichtplanung zu leiden haben.

Nun erwarte ich bezüglich Artikel 10 Absatz 2, dass folgende vier Punkte mitbehandelt und mitgeprüft werden - ich habe deshalb vorhin der Minderheit zugestimmt, weil es dafür möglicherweise etwas mehr Zeit braucht als bis 2010 -:

1. Ich erwarte als Entscheidungsgrundlage eine umfassende Darstellung der aktuellen und zukünftigen Finanzströme im öffentlichen Verkehr.

2. Diese Darstellung der Finanzströme muss auch die Kostenentwicklung und die langfristige Finanzierung nicht nur im Bereich der Infrastruktur, sondern auch des Betriebs enthalten. Unter anderem ist in diesem Zusammenhang auch das Trassenpreissystem zu prüfen.

3. Für die weiteren sogenannten Erweiterungsoptionen sind zusammen mit den Kantonen ein realistischer verbindlicher Fahrplan und ein Finanzierungsrahmen festzulegen.

4. Zusammen mit den Kantonen muss zudem festgelegt werden, welche dieser Erweiterungsoptionen in das Kernangebot aufgenommen werden sollen.

Die Vorlage, die wir vor uns haben, ist bezüglich der geplanten Investitionen und deren Finanzierung in sich ausgewogen; das habe ich zur Kenntnis genommen. Für mich ist klar: Es hat darin keinen Platz für irgendwelche weiteren Anliegen, auch wenn sie berechtigt sind. Meine Erwartung geht deshalb in erster Linie bei Absatz 2 dahin, dass in diesem Prüfungsauftrag diese vier erwähnten Punkte aufgenommen werden, die einer effektiven Gesamtschau entsprechen.

Wenn ich von Ausgewogenheit gesprochen habe, bezieht sich dies allerdings nur auf das Verhältnis von vorgesehenen Investitionen und der Finanzierung. Nicht ausgewogen ist es, wenn man die verschiedenen Landesteile ansieht. Sehen Sie doch einmal die Karte an; bei einem Sechstel der Schweiz, nämlich dem Kanton Graubünden, haben Sie bestenfalls Platz, die Legende für die Vorhaben in der übrigen Schweiz aufzuführen. Da fehlt mir die Ausgewogenheit, ausser man denkt im UVEK daran, dass es sich hier bereits um eine Vorwegnahme der alpinen Brache handeln soll. Ich weiss natürlich, dass die Rhätische Bahn über die Rahmenkredite der KTU finanziert wird. Aber wenn Sie die Frage der Gleichbehandlung betrachten, müssen Sie wissen, dass es im Moment bezüglich der Rückzahlung von Bevorschussungen seitens der Rhätischen Bahn Diskussionen gibt. Und da frage ich mich: Wird dies gleich gehandhabt wie Bevorschussungen bei den SBB oder bei der BLS? Sehen Sie die Massnahmen bezüglich der möglichen Investitionen auf der Linie Zürich-Chur an; wir wissen, dass es einen Engpass beim Walensee gibt, wo es noch einen einspurigen Streckenabschnitt gibt. Und da frage ich mich, Herr Bundesrat: Wird dieser Engpass über das SBB-eigene Budget gelegentlich eliminiert werden?

Ich stimme bei Absatz 2 der Mehrheit zu, weil ich denke, dass es hier um einen Prüfungsauftrag geht. Ich verbinde damit aber die Erwartung, dass die angesprochenen Fragen, die in der vorliegenden Botschaft nicht behandelt worden sind, bei dieser Prüfung mitberücksichtigt werden.