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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-03-09

Wortprotokoll

Der Gesetzgeber regelte den Zugang zu den Kabelkanalisationen im Fernmeldegesetz (FMG). Der Bundesrat legte dann in seiner Verordnung über Fernmeldedienste gewisse Details zur Ausgestaltung der Mitbenutzung von Kabelkanalisationen fest. Damit sind die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass alternative Anbieterinnen bezüglich des Zugangs zu den Kabelkanalisationen investieren können. Die Frage, wann ein Rohr voll ist und wann nicht - das geht jetzt in Richtung der vorherigen Zusatzfrage -, lässt sich auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe eigentlich nicht generell-abstrakt formulieren. Das muss im konkreten Anwendungsfall geklärt werden. Die Swisscom hat festgelegt, wie sie das Reservemanagement bei ihren eigenen Ausbauvorhaben handhabt. Diese Regelung kann bei Zugangsgesuchen Dritter Einfluss darauf haben, ob hinreichend Platz da ist oder nicht. Sollte die entsprechende Praxis der Swisscom für die Nachfrager nicht akzeptabel sein, können sie bei der Comcom ein entsprechendes Zugangsgesuch stellen. Das würde ihnen dann bewilligt.

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