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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-09

Wortprotokoll

Wir haben natürlich mit dem Freizügigkeitsabkommen den EU-Ausländern den freien Zutritt zur Schweiz, zum schweizerischen Arbeitsmarkt und zum schweizerischen Wohnmarkt, ermöglicht, aber nicht den Ausländern aus Drittstaaten. Und hier gilt die gleiche Regelung. Es ist eine zum Bereich Personenfreizügigkeit analoge Regelung, die wir direkt auch nur mit den EU-Staaten und den Efta-Staaten haben. Für die Drittstaaten gilt auch im Bereich der Erteilung der Arbeitsbewilligung eine strengere Regelung, ebenso im Bereich des Familiennachzuges; das ist analog.

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