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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-09

Wortprotokoll

Mit Beschluss vom 5. Oktober 1993 hat der Bundesrat Albanien als verfolgungssicheren Staat, als "safe country", bezeichnet. Deshalb tritt das Bundesamt für Migration (BFM) auf Asylgesuche albanischer Staatsangehöriger nicht ein, ausser es gebe im Einzelfall Hinweise auf eine asylrelevante Verfolgung. Seit 2006 beträgt die Anzahl der Asylgesuche albanischer Staatsangehöriger rund dreissig pro Jahr. Gegenwärtig sind beim BFM die Gesuche von sieben Personen hängig. [PAGE 163]

In den beiden erwähnten Fällen - es handelt sich um einen Vater und seinen erwachsenen Sohn - hat das BFM im Jahr 2005 und 2006 die Flüchtlingseigenschaft verneint und den Vollzug der Wegweisung als zumutbar und zulässig erachtet. Mit Urteil vom 18. Februar 2008 ist das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gekommen, dass die Gefährdungslage der beiden Personen eingehender abgeklärt werden muss, und hat das BFM beauftragt, in beiden Fällen weitere Abklärungen zu treffen und neu zu entscheiden. Das vorliegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist deshalb nicht mit dem Entscheid der Asylrekurskommission zu Dienstverweigerern aus Eritrea zu vergleichen. Zudem handelt es sich um einen Einzelfall.

Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf. Es sind aus heutiger Sicht bei albanischen Staatsangehörigen keine vergleichbaren Entwicklungen zu erwarten.

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