Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-11-28
Wortprotokoll
Sie alle kennen und besitzen vermutlich diesen Schweizer Pass. Das rote Büchlein hat sich während Jahren - es wurde in dieser Form 1958 in Kraft gesetzt und 1985 modifiziert - sehr bewährt. Heute vermag es den Anforderungen der Zeit allerdings nicht mehr zu genügen. Die allgemein rasante Entwicklung im geschäftlichen und privaten Reiseverkehr macht auch vor der Schweiz nicht Halt. Reisen mit möglichst raschem Passieren der Grenzen in alle Länder und Vereinfachung der Formalitäten - sprich Visaproblematik - werden als Selbstverständlichkeit angeschaut und von der Bevölkerung so verlangt.
Nicht nur unser Pass, auch unser Passsystem ist in die Jahre gekommen. Die Passverordnung datiert aus dem Jahre 1959 und unser Ausgabesystem aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg.
Rechtsgrundlage für den heutigen Pass ist die Verordnung vom 17. Juli 1959 über den Schweizer Pass. Auch das zweite Reisedokument, die Identitätskarte, basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994.
Für die Pässe des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, also Diplomaten-, Dienst- und Sonderpässe, fehlt gar jegliche Rechtsgrundlage, sogar auf Verordnungsstufe.
Aber auch das Ausgabesystem, das sich grundsätzlich bewährt hat, muss optimiert werden. Die wichtige Mitarbeit der Kantone und Gemeinden soll in einer effizienten Art im neuen System weitergeführt werden. Dieses Zusammenwirken von Kantonen und Gemeinden ist auch in Zukunft notwendig und soll fortgesetzt werden.
Notwendig ist aber auch die Eliminierung von Schwachstellen. Eine solche Schwachstelle besteht bei der Ausstellung. Es ist mangels einer gesamtschweizerischen Kontrollmöglichkeit, also mangels eines gesamtschweizerischen Informationssystems, relativ einfach, einen zweiten oder mehrere echte Pässe zu erschleichen. Jeder Kanton registriert die Herausgabe seiner Pässe genau. Da aber ein gesamtschweizerisches Informationssystem nicht existiert und Rückfragen nach Wohnsitzwechsel nur erfolgen, wenn Verdacht geschöpft wird, können eben zusätzliche Pässe erschlichen werden.
Das Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz verlangt heute für die elektronische Bearbeitung von derartigen Daten eine gesetzliche Grundlage, und diese fehlt heute auch unter diesem Blickwinkel.
Es besteht somit wirklich Handlungsbedarf, sowohl für ein Ausweisgesetz als auch für einen neuen Pass. Um den neuen Pass sicher herauszugeben und missbräuchliche Verwendungen zu verhindern, müssen die Antragstellung und Herausgabe verbessert und die Kontrolle der zu bearbeitenden Informationen vorgenommen werden.
Dazu ist eine Regelung auf Gesetzesstufe notwendig, weshalb der Bundesrat im Rahmen eines Gesamtpaketes auf den 1. Januar 2003 mit der Herausgabe des neuen Passes auch das Ausweisgesetz und die dazugehörenden Nachfolgeerlasse in Kraft setzen will.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass der vorliegende Gesetzentwurf kein Polizeigesetz, sondern ein modernes Ausweisgesetz, ein administrativer Erlass, ist, das die rechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Ausweissystem - für den Pass, die Identitätskarte und auch die Diplomaten- und Dienstpässe - und die Ausgabe und die Verwaltung all dieser Dokumente schafft.
Zum Wunsch der Kommission, den Pass und die Identitätskarte in einem Dokument zusammenzufassen: Die Grundidee dieses Gesetzes ist, dass zwei Ausweise pro Person ausgestellt werden können, also der Pass und die Identitätskarte. Die Frage, ob nicht ein Kombidokument, also eine Identitätskarte, die im Pass integriert ist, geschaffen werden könnte, wurde geprüft.[PAGE 750]
Die Abklärungen der Sicherheitsexperten ergaben, dass kein System bekannt ist, welches genügend Sicherheit gegen Missbräuche bietet, welches also verhindert, dass Identitätskarten auch in fremde Pässe eingefügt werden können. Ein solches Kombidokument ist also heute aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Ich habe aber den Wunsch der Kommission gehört und nehme ihn mit Blick auf die spätere Gesetzgebung über den Schweizer Pass gerne entgegen.
Zum Votum von Herrn Büttiker: Ich danke Herrn Pfisterer, der gerade nicht anwesend ist, für seine Unterstützung. Der Bund kann keine Zusicherung abgeben - auch ich kann dies nicht -, dass die Städte und Gemeinden kostendeckend entschädigt werden, weil der Bund nicht in die Kompetenzregelung eingreifen kann und will. Die Frage ist letztlich, wie die ganze Angelegenheit in den Kantonen organisiert ist. Entsprechend kann und muss die Entschädigung für eine Stadt oder eine Gemeinde nicht in jedem Kanton dieselbe sein.
Der Bundesrat will mit dem vorliegenden Gesetz die Rechtsgrundlage für ein möglichst fälschungssicheres Ausweissystem schaffen, das kundenfreundlich ist und auch die Anforderungen des beginnenden dritten Jahrtausends erfüllt.
Im Namen des Bundesrates beantrage ich Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten.