Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-28
Wortprotokoll
Zu Artikel 4, zur ausstellenden Behörde: Ich muss da noch etwas zuhanden der Materialien sagen.
Es geht um die Stellen, die im Inland einen Pass ausstellen können. Hier sind die Kantone grundsätzlich frei, eigene Stellen zu unterhalten oder sich - da denke ich besonders an kleinere Kantone - mit anderen Kantonen zusammenzuschliessen und gemeinsame Ausgabestellen zu errichten. Diese letzte Möglichkeit sei hier ausdrücklich angefügt und zu den Materialien gelegt, damit verdeutlicht wird, dass kleinere Kantone nicht verpflichtet sind, eine eigene Ausgabestelle aufzubauen oder weiterzuführen, sondern sich mit anderen Kantonen zusammenschliessen können.