Bischof Pirmin · Nationalrat · 2009-03-09
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-09
Wortprotokoll
Ich spreche zur Motion der WAK-NR 09.3019, "Weniger Risiken für den Finanzmarkt". Für die CVP/EVP/glp-Fraktion ist klar, dass Massnahmen getroffen werden müssen, um die Klumpenrisiken systemrelevanter Unternehmungen einer seriösen Prüfung zu unterziehen und sie in unserem Landesrecht künftig zu vermeiden. Hier wird es wahrscheinlich tiefgreifende Gesetzesänderungen geben - aber bitte mit kühlem Kopf und sicherer Hand. Wir begrüssen es, dass der Bundesrat eine Expertenkommission eingesetzt hat, die die Folgen eines möglichen Konkurses eines systemrelevanten Betriebs prüft und entsprechende Massnahmen aufzeigt. Unsere Fraktion wird noch in dieser Session einen Vorstoss einreichen, um entsprechende Mängel im aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsrecht zu beseitigen.
Nun, vorliegend haben wir eine Motion, deren Vaterschaft ja nicht ganz klar ist. Klar ist zwar, dass die Fraktionen der SP und der SVP die Eltern sind; hingegen ist unklar - was im Familienrecht doch selten ist -, wer bei dieser engen und bemerkenswerten Umarmung der beiden Fraktionen nun für das Kind die Vaterschaft und wer die Mutterschaft zu beanspruchen hat. Sei dem, wie ihm wolle: Ich beantrage Ihnen namens meiner Fraktion, diese Motion abzulehnen. Sie ist nicht nur unnütz, sie ist auch schädlich.
Kernpunkt der Motion ist Ziffer 1: In Ziffer 1 wird verlangt, dass die zwingende Einführung einer Holdingstruktur mit selbstständigen Tochtergesellschaften für sämtliche systemrelevanten Finanzinstitute geprüft wird, und zwar für alle Banken, nicht nur für solche, die bereits Bundeshilfe beansprucht haben. Diese Idee ist unnütz, weil die Einführung einer Holdingstruktur in keiner Art und Weise den Durchgriff und die Beistandspflicht verhindert. Vielmehr bleibt das Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, dass eine Mutter oder eine Schwester haftbar werden, genau gleich bestehen. Wir werden zwar zusätzliche Kapitalisierungen der Töchter und Schwestern vornehmen müssen, aber entscheidend ist, dass insbesondere nach ausländischem Recht - hier wird amerikanisches Recht ausschlaggebend sein - der Durchgriff auch auf Schwestern vollumfänglich erhalten bleibt. Schweizerische Massnahmen können amerikanisches Recht nicht ändern. Wenn schon, müsste man die vollständige Trennung verlangen, und das würde dann heissen, dass die entsprechenden Gesellschaften verkauft würden. Wir nehmen also in Kauf, dass der schweizerische Finanzplatz einen massiven Standortnachteil erleidet. Kundenvertrauen und Kreditwürdigkeit sinken, ohne dass wir etwas erreichen.
Ich bitte Sie, im Sinn des Antrages Theiler die Motion abzulehnen.