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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Unsere Fraktion beantragt Ihnen, der Mehrheit zu folgen und an Ihrem früheren Beschluss festzuhalten.

Es geht bei dieser Frage eigentlich um zweierlei. Frau Leutenegger Oberholzer hat den zeitlichen Aspekt als Hauptmotiv unserer Mehrheit dargestellt. Das ist er nicht. Im Vordergrund eines Verfahrens stehen dessen korrekte Abwicklung, die Erfassung aller urteilsrelevanter Faktoren und eine richtige Beurteilung der Sache. Der Zeitfaktor hat hinter diesen Erfordernissen zurückzustehen. Zwar wissen wir, dass wir alle regelmässig nach einer Verfahrensbeschleunigung rufen, aber das ist für uns, die Mehrheit, sekundär.

Unser primäres Motiv ist dasjenige, dass man unseres Erachtens einen Unterschied zwischen den hauptamtlichen und den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern machen kann. Wir haben ja bereits ein Präjudiz in den Kantonen mit Handelsgerichten, wo die nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter durch die jeweilige Gerichtskommission gewählt werden. Bei den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern geht es ja unter anderem auch um die weltanschaulichen Aspekte, die, durch einen gewissen Parteienproporz, in einem Gericht vertreten sein sollten. Dort ist die Wahl durch ein politisches Gremium wie die Bundesversammlung angebracht. Bei den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern aber, bei den Fachexperten, muss der politische Aspekt in den Hintergrund treten; dort geht es um das Fachwissen. Unter diesem Aspekt ist es aus unserer Sicht durchaus zulässig, dort, wo Fachwissen gefragt ist, vom Grundsatz der politischen Wahl für ein unter anderem politisch zusammengesetztes Gremium abzurücken und die Gerichtskommission zum Zuge kommen zu lassen.

Mit diesen beiden Begründungen - dem zeitlichen Aspekt, der allerdings eher sekundärer Natur ist, und dem Fachwissen als primärem Aspekt - bitte ich Sie namens unserer Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen.