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AB 94335

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Die Minderheit ersucht Sie, dem Ständerat zu folgen und sicherzustellen, dass alle Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes durch die Bundesversammlung gewählt werden.

Wie Sie wissen, hat der Bundesrat ein zweiteiliges Verfahren vorgesehen, nämlich dass die hauptamtlichen Richterinnen und Richter durch die Bundesversammlung und die nebenamtlichen durch die Gerichtskommission gewählt werden. Diese Unterscheidung führt schlussendlich zu einer Aushöhlung der Kompetenz der Bundesversammlung, die Richter zu wählen, und ich denke, es besteht kein Anlass, das zu machen. Sie schaffen damit Richterinnen und Richter erster und zweiter Klasse. Es ist wirklich eine Grundsatzfrage, ob wir die Kompetenz der Bundesversammlung aushöhlen und das Grundprinzip über den Haufen werfen wollen, nur um ein bisschen Zeit zu gewinnen. Für mich ist es ja auch noch fraglich, ob wir durch die Wahlkompetenz der Gerichtskommission überhaupt Zeit gewinnen. Aber wenn es denn auch so sein sollte, sind es vielleicht vierzehn Tage oder ein Monat, und das rechtfertigt es meines Erachtens auf keinen Fall, die Kompetenzen der Bundesversammlung in dieser Frage auszuhöhlen.

Es kommt noch dazu, dass der Ständerat mit 33 zu 8 Stimmen an diesem Konzept festgehalten hat, und es ist die einzige Differenz, die uns in diesem Geschäft verbleibt.

Ich bitte Sie also, dem Ständerat zu folgen, diese Differenz auszuräumen und damit auch darauf zu achten, dass alle Richterinnen und Richter, auch jene des Bundespatentgerichtes, durch die Bundesversammlung gewählt werden.

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