Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-03-11
Wortprotokoll
Mit meiner parlamentarischen Initiative will ich, dass der jetzige Zustand aufgehoben wird, bei dem eine Unvereinbarkeit zwischen einer vom Volk angenommenen Initiative und der Unmöglichkeit aus völkerrechtlichen Gründen, sie zu verwirklichen, bestehen kann. Wir haben diese Frage in letzter Zeit mehrmals diskutiert; ich verweise auf die Diskussion über die Verwahrungs-Initiative, ich verweise auf die Diskussion über die Minarett-Initiative.
Wo liegt das Problem? Bereits heute hat ja die Bundesverfassung gemäss Artikel 139 Absatz 2 eine Klausel, wonach bei Verletzung zwingender Bestimmungen des Völkerrechts eine Initiative für ungültig erklärt werden muss. Die Diskussion über die Auslegung dieser Bestimmung hat gezeigt, dass diese Bestimmung sehr, sehr restriktiv angewandt wird, weil nur der allerinnerste Kern - Folter zum Beispiel - unter das zwingende Völkerrecht subsumiert wird. Nun kann sich aber eine Situation ergeben, dass das Volk eine Initiative annimmt, die für gültig erklärt worden ist, bei der sich aber zeigt, dass sie gegen einen elementaren Grundsatz, zum Beispiel gegen die Religionsfreiheit, verstösst und gar nicht umgesetzt werden kann. Dann ist, wie Herr Gross es richtig gesagt hat, die direkte Demokratie eigentlich diskreditiert, weil der Volkswille nicht umgesetzt werden kann. Deswegen macht es keinen Sinn, Initiativen zur Abstimmung zu bringen, von denen man weiss, dass sie offensichtlich gegen elementare Grundsätze des internationalen Völkerrechts verstossen, was die Grundrechte und was die Verfahrensrechte angeht.
Nun wird immer gesagt, damit gebe es gewissermassen ein Diktat des internationalen Völkerrechts gegenüber unserem direktdemokratischen System. Das ist falsch. Das Problem liegt an einem anderen Ort. Die Grundsätze des internationalen Völkerrechts sind in der überwiegenden Zahl auch Grundrechte unserer Verfassung. Das Problem ist nur, dass unsere Verfassung - das ist keine ganz einheitliche Meinung, aber eigentlich sagt das die Mehrheit - beliebig abgeändert werden kann. Wir kennen keine unabänderbaren Verfassungsartikel. Deswegen ist es das Völkerrecht, das gewissermassen die Richtschnur ist für die unabänderbaren Verfassungsartikel des Grundrechtsschutzes und Grundrechtsverfahrensschutzes. Das sind übrigens nicht uns vom Ausland aufgezwungene Normen, sondern das sind Grundnormen unseres eigenen Staatsverständnisses. Der Rechtsstaat in der Schweiz ist der Rechtsstaat, den wir uns selbst gegeben haben. Auch das Völkerrecht ist inländisches Recht, ist durch unseren Souverän so gewollt, hat direkt oder durch Nichtergreifung eines Referendums dem harten Urteil des Volks standgehalten.
Nun will ich nichts anderes als die Behebung des Missstandes, dass Initiativen angenommen werden, die offensichtlich gegen Grundnormen des Völkerrechts, aber nach heutiger Auffassung nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen und dann nicht umgesetzt werden können; das soll geändert werden. Ob es über eine Änderung der Verfassung, durch die Ausweitung des Begriffs Völkerrecht, geändert wird, ob es durch einen neuen Typ des Überprüfungsverfahrens, wie das Herr Gross gesagt hat, zusammen mit dem Bundesgericht geändert wird, das ist für mich offen. Das ist die Arbeit der zweiten Phase, dafür sind wir da, in Kommissionen schöpferisch Probleme zu lösen, mit den Leuten zusammen, die in einer Materie drauskommen.
Die Initiative jetzt abzulehnen hiesse aber, einfach zu sagen, wir hätten keinen Handlungsbedarf. Ich glaube, die Diskussion über die Minarette hat gezeigt, dass es eigentlich niemanden gibt, der meint, es gebe keinen Handlungsbedarf.