Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-11
Wortprotokoll
Herr Vischer, Sie haben möglicherweise Mühe mit der direkten Demokratie. Sie haben zwar - zusammen mit Herrn Gross Andreas - gesagt, man könne [PAGE 293] "schöpferisch" tätig sein, um Ihr Anliegen umzusetzen, auch zusammen mit dem Bundesgericht. Wir brauchen hier keine "schöpferischen" Tätigkeiten. Wir brauchen schlicht die Anerkennung der direkten Demokratie und von Volksentscheiden. Dabei behaupte ich nicht einmal, das Volk habe immer Recht. Aber das Volk muss, Herr Vischer, in einer direkten Demokratie immer, bei allen wichtigen Fragen, das letzte Wort haben - Herr Vischer oder Herr Gross hin oder her.
Es geht hier natürlich unter dem schönen Titel "Gültigkeit von Volksinitiativen" genau um das Gegenteil, nämlich um die Ungültigerklärung von Volksinitiativen. Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und das Postulat der SPK abzulehnen. Wenn Sie die Sache mit der immer weiter gehenden Ungültigerklärung zu Ende denken, dann erkennen Sie, dass Sie damit letztlich Totengräberei an der direkten Demokratie betreiben. Denn, Herr Gross und Herr Vischer, Sie weiten die Ungültigkeitskriterien massiv aus. Dabei soll der Richter das letzte Wort haben.
Bisher war die Sache klar. Eine Volksinitiative ist oder war dann ungültig, wenn sie zwingendes Völkerrecht oder die Einheit der Materie verletzt. Neu, das haben Ihnen Herr Vischer und Herr Gross schon gesagt, wird auch eine Ungültigerklärung möglich, wenn gegen den sogenannten Grundrechtsschutz verstossen wird - dann erklärt man natürlich alles zu Grundrechten - oder aber wenn gegen völkerrechtliche Verfahrensgarantien verstossen wird. Sie verankern damit, meine Herren, eine politische Unschärfebeziehung. Es gab einmal einen Nobelpreisträger, Heisenberg, der hat in der Atomphysik das sogenannte Unschärfeprinzip "herausgefunden" und dafür den Nobelpreis bekommen. Sie führen das Unschärfeprinzip mit den Volksrechten ein, aber ich gebe Ihnen dafür keinen Nobelpreis!
Wenn Sie die Sache zu Ende denken, erkennen Sie, dass Sie damit einer fast unbegrenzten Ungültigerklärung Tür und Tor öffnen. Sogar der Rechtsprofessor Auer hat wörtlich gesagt, Herrn Vischers Initiative "stellt mehr Probleme als der Status quo". Der Status quo ist nämlich klar. Aber es ist natürlich ebenso klar, dass die Absicht hinter dieser Initiative und dem Postulat dahin geht, unser Landesrecht immer mehr auszuhebeln. Immer mehr wird Völkerrecht herangezogen und als zwingend deklariert, immer mehr wird internationales Recht, wird die Uno-Menschenrechtskonvention usw. beschworen. Sie machen die Demokratie, wie es auch bei dem unseligen Paket bei der Personenfreizügigkeitsvorlage geschah, kaputt. Das ist letztlich Totengräberei an der direkten Demokratie.
Ich bringe es auf den Punkt: Weil das Schweizervolk immer das letzte Wort haben muss - ohne Wenn und Aber, bei allen wichtigen Vorlagen -, bitte ich Sie, sowohl zur parlamentarischen Initiative als auch zum gleichgerichteten Postulat der Staatspolitischen Kommission Nein zu sagen.