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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11

Wortprotokoll

Am 19. Dezember 2007 hat unser Rat die vorliegende Motion angenommen und damit verlangt, dass der Bundesrat eine gesamtschweizerisch einheitliche Meldepflicht für Vorfälle menschlicher Gewalt einzuführen habe, dies in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Am 29. September 2008 hat der Ständerat die Motion ebenfalls angenommen, allerdings mit folgender Änderung: Neu wird der Bundesrat "beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen gesamtschweizerisch Vorfälle menschlicher Gewalt zu erfassen und im Hinblick auf Massnahmen auszuwerten".

Die Kommission des Nationalrates hat sich am 16. Januar 2009 dem Änderungsvorschlag des Ständerates angeschlossen und bittet Sie einstimmig, der Motion in ihrer abgeänderten Form zuzustimmen. Unsere Kommission ist analog zum Ständerat der Meinung, dass die in der ursprünglichen Fassung der Motion vorgeschlagene "einheitliche Meldepflicht" schwer realisierbar sein würde. Der Bund ist nicht in allen Bereichen zuständig, in denen eine Meldepflicht sinnvollerweise eingeführt werden müsste. Insofern könnte der Bundesrat diesen Auftrag nur dann erfüllen, wenn die Kantone ausnahmslos kooperieren würden. Zudem ist nicht zu erwarten, dass allein durch die Einführung einer Meldepflicht eine tatsächliche Erfassung des Ausmasses an Gewaltvorfällen zu erreichen ist. Ein wichtiges Argument, welches gegen die einheitliche Meldepflicht spricht, ist unter anderem das ärztliche Berufsgeheimnis, welches [PAGE 290] durch diese Meldepflicht eingeschränkt würde. Gewisse Patientinnen und Patienten wären unter Umständen nicht mehr bereit, die von ihnen erlebte Gewalt im Rahmen der ärztlichen Untersuchung zu thematisieren.

Ihre Kommission unterstützt hingegen einstimmig den Änderungsvorschlag des Ständerates, der vorsieht, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen gesamtschweizerisch Vorfälle menschlicher Gewalt erfasst und im Hinblick auf Massnahmen auswertet. Eine gesamtschweizerische Erfassung der Vorfälle menschlicher Gewalt sowie deren Datenauswertung im Hinblick auf Massnahmen sind aus Sicht der Kommission aus folgenden Gründen sinnvoll:

1. Die bestehenden Statistiken reichen nicht aus, um ein umfassendes Bild des Ausmasses an Gewaltvorfällen zu erhalten.

2. Dem berechtigten Anliegen der Motion, mehr Transparenz betreffend tatsächlich ausgeübter Gewalt in der Schweiz zu schaffen, kann so entsprochen werden.

3. Mit der Erhebung können gezielte Massnahmen zum Schutz der Opfer von Gewalt ergriffen werden.

4. Durch eine gesamtschweizerische Erhebung können die direkten und indirekten Folgen aufgezeigt und gezielte Massnahmen zur Reduktion der entsprechenden Kosten ergriffen werden.

Ihre Kommission ist der Meinung, dass menschliche Gewalt ein gesellschaftliches Problem ist, welches erhöhter Aufmerksamkeit bedarf. Um effektive Präventionsmassnahmen gegen Gewalt ergreifen zu können, braucht es eine umfassende Analyse des Ist-Zustandes, um anschliessend konkrete Massnahmen ergreifen zu können.

Aus all den genannten Gründen bittet Sie die Kommission einstimmig, die vorliegende Motion mit dem abgeänderten Text anzunehmen.