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Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11

Wortprotokoll

Beim Gesamtpaket FinöV gibt es nur noch eine einzige Differenz. Diese betrifft, wie die Kommissionssprecher ausgeführt haben, die Vorlage 3, in der es um den Verpflichtungskredit für die Lärmsanierung der Eisenbahnen geht. Der Nationalrat hat letzten Dezember beschlossen, auf die Vorlage 3 nicht einzutreten und damit den Verpflichtungskredit von 1,854 Milliarden Franken beizubehalten. Inzwischen hat sich der Ständerat erneut mit der Vorlage beschäftigt. Er hat sich einstimmig für Eintreten und damit für eine Reduktion des Kredits auf 1,33 Milliarden Franken ausgesprochen.

Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen schlägt Ihnen nun vor, der Reduktion ebenfalls zuzustimmen und die Differenz auszuräumen. Die Dezember-Mehrheit des Rates wurde damit, wenn auch knapp, mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, zur März-Minderheit der Kommission.

Als Vertreterin der starken Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, die für die Lärmsanierung zur Verfügung stehenden Mittel nicht zu kürzen und an unserem Entscheid festzuhalten; dies aus folgenden Gründen: Das in der Volksabstimmung vom November 1998 über den FinöV-Beschluss von Volk und Ständen festgelegte Kostendach für die Lärmsanierung der Eisenbahnen betrug 2,3 Milliarden Franken. Die Gesetzgebung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen hat diesen Betrag dann um 500 Millionen auf 1,854 Milliarden Franken gekürzt. Das Parlament hat damit die Ausführung von Massnahmen zur Lärmsanierung im Umfang von eben diesen 1,854 Milliarden sowie einen Schutzgrad von mindestens zwei Dritteln beschlossen. Gemäss Amtlichem Bulletin haben unsere Nationalratskollegen Urs Hofmann und Max Binder damals einen Schutzgrad von 85 Prozent bzw. 75 Prozent verlangt. Der Kommissionssprecher, Georges Theiler, hat in dieser Debatte zu Protokoll gegeben, dass die Fassung des Bundesrates mit einem Schutzgrad von mindestens zwei Dritteln diese Forderungen todsicher erfülle. Ich verweise auf das Amtliche Bulletin.

Der Verpflichtungskredit soll nun nach dem Willen des Bundesrates und des Ständerates im Rahmen von ZEB nochmals um rund 500 Millionen Franken gekürzt werden, mit der Begründung, der gesetzlich vorgeschriebene Schutzgrad von zwei Dritteln benötige maximal den Betrag von 1,33 Milliarden Franken. Dieses Vorgehen ist für mich nicht verständlich, weil beim heutigen Ausführungs- und Planungsstand noch nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, dass ebendieser Betrag für die Erreichung des Mindestschutzgrades von zwei Dritteln ausreicht. Der Standbericht Lärmsanierung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007 liefert die Argumente gegen die Reduktion gleich selber: "Die bis Ende 2007 durch das BAV rechtskräftig verfügten Projekte weisen einen Schutzgrad von 57,9 Prozent aus ..." Daraus wird klar, dass in den am stärksten betroffenen Gebieten, in denen mit der Umsetzung der Lärmsanierung begonnen wird, der Schutzgrad von zwei Dritteln nicht erreicht wird. Ich zitiere den Standbericht weiter: "Noch nicht projektiert sind tendenziell weniger stark belastete Streckenabschnitte, deren Schutzgrad in der Bezugsbasis gesamthaft 80,2 Prozent beträgt. Kann dieser Wert in den Sanierungsprojekten erreicht werden, wird der im BGLE geforderte Schutzgrad von zwei Dritteln knapp eingehalten."

Wenn man bedenkt, dass die Bahnlärmprognose im Emissionsplan 2015 lediglich den Bahnverkehr der ersten Etappe von Bahn 2000 enthält, dass örtlich begrenzte Lärmquellen wie Stahlbrücken, Weichen usw. nicht berücksichtigt werden und dass, wie dargelegt, der Sanierungserfolg an den am stärksten belasteten Hupac-Strecken nur 58 Prozent beträgt, kann man einer weiteren Reduktion nicht zustimmen. Es darf auch die Frage gestellt werden, ob die Wirkung der Lärmsanierung des Schweizer Rollmaterials nicht überschätzt wird. Die ausländischen Güterwagen machen in den Transitkorridoren nämlich 80 Prozent und gesamthaft 60 Prozent des Güterverkehrs aus. Zudem wurde der heute angewandte Kosten-Nutzen-Index für Lärmsanierungen basierend auf Zahlen des Jahres 1993 festgelegt. In dieser Zeit wurde von zur Verfügung stehenden Mitteln von 0,5 bis 1 Milliarde Franken ausgegangen.

Die lärmarme Bahntechnik macht grosse Fortschritte. So könnte der Lärm durch Massnahmen an Schienen mindestens gleich stark reduziert werden wie mit den aus Landschaftsschutzgründen nicht überall einsetzbaren Lärmschutzwänden - dies einige Gründe, die gegen eine Reduktion des Verpflichtungskredites sprechen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, gegen Eintreten zu stimmen und an unserem Entscheid vom Dezember 2008 festzuhalten.