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Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11

Wortprotokoll

Als wir in diesem Rat das letzte Mal die Gesamtschau FinöV und auch den Bundesbeschluss 3, den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen, beraten haben, war die Mehrheit der KVF noch der Meinung, dass 1,854 Milliarden Franken und nicht 1,33 Milliarden für den Lärmschutz zur Verfügung stehen sollten. Sie sind dieser Meinung in der Wintersession 2008 gefolgt. Der Ständerat hat am Betrag von 1,33 Milliarden Franken festgehalten. Heute, in der Differenzbereinigung, sind die Befürworter des höheren Betrags in der KVF nicht mehr in der Mehrheit, sondern in der Minderheit.

Zur Frage, ob zur Erreichung des gesetzlich verankerten Schutzgrads 1,33 Milliarden Franken reichen oder nicht, gibt es widersprüchliche Aussagen. Einerseits wird mit leiserem Rollmaterial weniger Lärm produziert, anderseits muss davon ausgegangen werden, dass in Zukunft, vor allem nachts, länger gefahren wird. Wenn wir davon ausgehen, dass der geforderte durchschnittliche Schutzgrad mit 1,33 Milliarden Franken erreicht werden wird, ist es nicht ausgeschlossen, dass infolge Mehrverkehrs und Nachtbetriebs an entsprechenden Netzabschnitten Mehraufwendungen notwendig werden, obwohl der gesetzlich vorgeschriebene durchschnittliche Mindestschutzgrad erreicht ist.

Eine Mehrheit in unserer Fraktion ist der Meinung, dass zum heutigen Zeitpunkt an den 1,854 Milliarden Franken festgehalten werden soll. Sollte sich zeigen, dass dieser Betrag nicht notwendig ist und die 1,33 Milliarden Franken für den Lärmschutz ausreichen, können die für den Lärmschutz nicht notwendigen 500 Millionen Franken immer noch dem Infrastrukturfonds zugewiesen werden. Der umgekehrte Weg wäre wesentlich schwieriger.

Wenn wir weiterhin an unserem Beschluss auf Nichteintreten auf den Bundesbeschluss 3 in der FinöV-Vorlage festhalten, stehen die 1,854 Milliarden Franken für den Lärmschutz auch weiterhin zur Verfügung.