Stöckli Hans · Nationalrat · 2009-03-11
Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11
Wortprotokoll
Herr Freysinger verlangt schlicht und einfach, dass jeweils bei Amtsantritt und bei Jahresbeginn, also jedes Jahr, jedes Ratsmitglied nicht nur schriftlich meldet, welche Interessenbindungen es unterhält, sondern auch, welche jährlichen Einkünfte aus jeder dieser Interessenbindungen erzielt werden - nichts weniger und nichts mehr. Herr Fluri, durch diese Voraussetzung ist es eben auch möglich, dass den Bedenken, welche bisher angemeldet worden sind, auch Rechnung getragen werden kann.
Seit der Einführung des Registers der Interessenbindung wird intensiv darüber diskutiert, ob für die Herstellung der Transparenz auch die finanziellen Einkünfte, welche aus den angegebenen Tätigkeiten erzielt werden, angegeben werden sollten. Ein erster Versuch scheiterte überraschend im Herbst 2006, als die SPK eine bereits sehr ausgefeilte Vorlage zur Herstellung dieser Transparenz ablehnte. Gestützt auf die von 82 Nationalrätinnen und Nationalräten unterzeichnete Motion Bühlmann 05.3212 hätte die Regelung eingeführt werden sollen, dass Einkünfte ab 5000 oder 10 000 Franken pro Jahr und Mandat hätten deklariert werden müssen. Nationalrat Freysinger hat dieses Thema wieder aufgenommen.
Wie gesagt, die SPK hat im August 2008 mit 14 zu 5 Stimmen Folgegeben entschieden. Leider hat dann die Schwesterkommission des Ständerates der Initiative mit 5 zu 3 Stimmen keine Folge gegeben, und unsere SPK hat am 20. November 2008 mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrem Beschluss festgehalten.
Deshalb beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Ich bin überzeugt, dass es wichtig ist, dass wir die Offenlegung auch auf die finanzielle Seite ausdehnen. Die bisher praktizierte Veröffentlichung der Liste der Interessenbindungen hat keine genügende Transparenz geschaffen. Der Tatbeweis der Interessenbindungen wird auch über die finanziellen Verpflichtungen erbracht. Wie heisst es so schön? "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing." Zweifellos haben die Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht darauf, zu wissen, welches Ratsmitglied für welche Tätigkeit in welchen Verwaltungsräten wie viel bekommt. Interessenorganisationen sind sicher auch an Transparenz interessiert, damit die Wählerinnen und Wähler wissen, wer für wen in welchem Verhältnis arbeitet.
Herr Fluri, ich bin als Stadtpräsident von der gleichen Situation betroffen. Für mich ist es kein Problem, dass die Leute wissen, welchen Lohn und welchen Ertrag ich aus welchen Tätigkeiten erziele. Das ist eine Selbstverständlichkeit, welche auch von den Kadermitarbeitern des Bundes verlangt wird.
In der heutigen Rechtslage ist die Transparenz der Interessenbindungen der Abgeordneten insofern begrenzt, als man ehrenamtliche Bindungen oder Bindungen mit geringfügigen finanziellen Auswirkungen nicht von Bindungen mit hohen Einkünften unterscheiden kann. Die Mitglieder der Bundesversammlung sind wirtschaftlich und gesellschaftlich mannigfach engagiert und nehmen verschiedene bezahlte, aber eben auch unbezahlte, ehrenamtliche Tätigkeiten in Unternehmungen und Verbänden, Vereinen und Anstalten wahr. Diese Nähe der Ratsmitglieder zur Gesellschaft ist politisch gewollt und entspricht unserem System des Milizparlamentes. Sie stützt im Sinne unseres Demokratieverständnisses die Verbundenheit des Staates, der durch die Volksvertreterinnen und -vertreter handelt, mit dem Volk. Das Vertrauen in diese Verbundenheit kann sich aber nur halten, wenn über die privaten Tätigkeiten der Ratsmitglieder und auch über die finanzielle Bedeutung für die Einzelnen Transparenz besteht.
Die vorgeschlagene Lösung ist praktikabel und umschifft alle Bedenken, welche im Zusammenhang mit den Vorschlägen in der Motion Bühlmann geäussert wurden. Die Details können dann bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative geregelt werden.