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Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11

Wortprotokoll

Es wurde viel gesagt. Es wurden Ausdrücke wie "Basar" und "Casino" gebraucht - indirekt auch als Vorwürfe an die Kommission. Als Vertreterin der Kommission möchte ich hier festhalten, dass die Kommission sorgfältig gearbeitet, dass sie breit gearbeitet, dass sie alle möglichen Lösungen geprüft hat, eben um dem Vorwurf zu entgehen, es sei nicht alles, was möglich sei, angeschaut und abgeklärt worden. Nun wird dies so ausgelegt, dass die Kommission eine Jekami-Veranstaltung gemacht habe. Das ist nicht der Fall. Wir haben sorgfältig verschiedene Möglichkeiten geprüft, und Ideen wie Losentscheid oder Eingriff der Gerichte, die von gewissen Fraktionssprechern in den Raum gestellt wurden, wurden von der Kommission allesamt abgelehnt und stehen heute [PAGE 284] überhaupt nicht mehr zur Diskussion. Ich möchte deshalb kurz darauf zurückkommen und erklären, über was wir heute wirklich entscheiden können.

Es gibt ein Konzept der Mehrheit, das einfach ist, das klar ist, das logisch und konsequent ist. Der wichtigste Grundsatz, der festgehalten wurde, ist die Unveränderbarkeit des Namens; das heisst, ein Mensch soll während seines ganzen Lebens denselben Namen behalten. Heute spielt dieser Grundsatz schon für Männer. Davon ausgehend, dass das für alle Menschen gelten soll und dass auch Frauen Menschen sind, bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, sie nicht zurückzuweisen und diesen Grundsatz zu unterstützen.

Wie gesagt, ist das Konzept, das wir heute besprechen, einfach. Die Ehegatten können ihre Namen behalten. Sie können aber - und das gleichwertig - auch einen Familiennamen wählen, d. h., auch traditionsverbundene Ehepaare haben die Möglichkeit, sich nach aussen so zu manifestieren, wie sie wollen. Auch die Regelung für den Namen der Kinder ist einfach: Bereits bei der Eheschliessung muss man den Namen der Kinder bestimmen. Es kann also im Zeitpunkt der Geburt keine Schwierigkeit, keine Uneinigkeit mehr geben, und so ist auch von vornherein ausgeschlossen, dass ein Gericht oder eine Vormundschaftsbehörde tätig werden müsste.

Die Frau Bundesrätin hat es gesagt, und auch einige Fraktionssprecher haben es gesagt: Wenn wir nichts ändern wollen, wenn wir sagen, die heutige Lösung sei in Ordnung und solle so bleiben, dann wäre es wirklich ehrlicher, auf die Vorlage nicht einzutreten. Es macht keinen Sinn, einzutreten und dann zurückzuweisen, der Kommission noch einmal den Auftrag zu geben weiterzuarbeiten. Ich kann Ihnen sagen: Die Kommission kann nichts anderes bringen, als heute daliegt! Es wurde wirklich alles überprüft und alles abgeklärt. Also wird wieder eine grosse Arbeit auf die Kommission zukommen, und es werden Ressourcen verbraucht, die schlussendlich nichts bringen. Davor möchte ich warnen.

Ich bin jetzt hier als Kommissionssprecherin vielleicht etwas weit gegangen, weil die Kommissionsmehrheit ja beantragt, einzutreten und nicht zurückzuweisen. Ich wollte das aber trotzdem noch sagen.