Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-12
Wortprotokoll
Wir sind der Meinung, dass diese Amortisationspflicht eher zu verkürzen sei, da es ohnehin zwei Jahre geht, bis die Schuldenbremse überhaupt zu wirken beginnt. Deshalb kann man eben die nachfolgende Frist durchaus auf 4 Jahre verkürzen. Diese Forderung ist nicht neu; wir haben sie bereits in der Vernehmlassung eingebracht. Wir sind der Ansicht, dass man damit besser reagieren kann und bei veränderten Bedingungen, einem Aufschwung beispielsweise, wesentlich schneller wieder auf Kurs ist und damit der Verfassungsbestimmung in Artikel 126 näher kommt. Wir kommen damit auch klar dem Volkswillen nach; dieser Volkswillen war in Bezug auf die Schuldenbremse klar und eindeutig. Die Festsetzung der Frist auf 4 Jahre wird auch dazu führen, dass Bundesrat, Parlament und Verwaltung wesentlich sorgfältiger mit den Mitteln umgehen werden.
Wir wollen eine strikte und stringente Finanzpolitik, und deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen und die Frist für den Ausgleich des Amortisationskontos auf 4 Jahre festzulegen.