Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-12
Wortprotokoll
Die Schuldenbremse ist doch keine neoliberale Zwangsjacke, wie das hier gesagt worden [PAGE 339] ist! Es ist bereits gesagt worden, und ich wiederhole es nochmals gerne: Die Schuldenbremse unterstützt lediglich den in der Verfassung bereits verankerten Grundsatz, wonach der Bundeshaushalt mittelfristig ausgeglichen sein muss. Nachdem das Parlament in den Jahren 1990 bis 2001 diesem Grundsatz nicht nachgekommen ist und die Schulden von knapp 39 Milliarden auf über 100 Milliarden Franken ansteigen liess, hat das Volk 2001 die Schuldenbremse angenommen. Ich erinnere daran: Die Schulden stiegen damals, 2001 und in den folgenden Jahren, aber trotzdem an, denn die Einführung der Schuldenbremse fiel in eine Zeit, in der die Bundeseinnahmen stark eingebrochen waren. Die Schuldenbremse ist also rezessionserprobt. Deshalb wurde damals die Einführung der Schuldenbremse über mehrere Jahre entlang des vom Parlament neu kreierten Abbaupfades verteilt. Das finanzpolitische Instrument der Schuldenbremse konnte den andauernden Trend explodierender Staats- und Fiskalquoten etwas eindämmen, aber nicht ganz brechen.
Mit der vorliegenden Ergänzungsregel sollen der Schuldenbremse neu auch ausserordentliche Ausgaben unterstellt werden. Damit verhindert man, dass über den Umweg der ausserordentlichen Ausgaben zusätzliche Bundesschulden angehäuft werden. Dieses neue Instrument reicht jedoch bei Weitem nicht aus, den Bundeshaushalt auf finanziell sichere Füsse zu stellen. Denn das grösste Ausgabenwachstum der letzten Jahre oder gar zwei Jahrzehnte entfiel auf die Sozialwerke und die Gesundheit. Diese Bereiche bleiben auch mit der vorgeschlagenen Ergänzungsregel weiterhin unberücksichtigt. Ohne Gegenmassnahmen werden diese Ausgaben bis ins Jahr 2025 schätzungsweise mehr als zwei Drittel des gesamten Budgets beanspruchen. Die Finanzierung und die Sicherung der staatlichen Sozialwerke werden deshalb zur grössten finanzpolitischen Herausforderung der kommenden Jahre.
Im Sinne einer gesunden und nachhaltigen Finanzpolitik und damit unsere Sozialwerke auch in der Zukunft gesichert sind, ist es unabdingbar, dass die Idee der Schuldenbremse auch auf diese zwei Bereiche ausgedehnt wird. Ausserdem sind die durch den Bund gewährten Darlehen - bei welchen die Wahrscheinlichkeit, dass sie je zurückbezahlt werden, äusserst gering ist - ebenfalls der Schuldenbremse zu unterstellen. Dies ist z. B. im Fall der FinöV-Darlehen gegeben.
Auch wenn die Anliegen der SVP-Fraktion nicht alle umgesetzt sind, begrüsst die SVP die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse als einen bescheidenen Schritt in die richtige Richtung. Sie ist für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.