Lexipedia

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-03-12

Wortprotokoll

Mit dem Antrag auf Einführung einer Ergänzungsregel zur Schuldenbremse will der Bundesrat erreichen, dass ausserordentliche Aufwendungen mittelfristig über den ordentlichen Finanzhaushalt zu kompensieren sind. Zur Begründung werden Ausgaben angeführt wie etwa die Zahlungen beim Übergang zum neuen Finanzausgleich, die Einmaleinlage in die Pensionskasse Publica oder die Einlage in den Infrastrukturfonds.

Diese und andere Ausgaben wurden ausserhalb des ordentlichen Budgets getätigt, das ist richtig. Richtig ist aber auch: In den letzten Jahren und gerade als diese Ausgaben getätigt wurden, sind die Schulden nicht nur real via Teuerung gesunken, nein, die Schulden konnten auch nominal von 130 auf 120 Milliarden Franken reduziert werden. So schlecht, wie die Politik hie und da gemacht wird, arbeitet sie zumindest auf eidgenössischer Ebene nicht. Mit anderen Worten: Die Ergänzungsregel ist unnötig.

Argumentiert wird auch mit dem Verfassungsauftrag. Sicher, die Bundesverfassung verlangt, dass die Behörden die Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht halten müssen. Doch das ist seit der Einführung dieser Bestimmung der Fall. Aufgrund der Praxis gibt es keine Notwendigkeit für diese Regel. Noch einmal: Die Ergänzungsregel ist unnötig.

Auch wir Grünen wollen die Schulden sanieren. Auch wir finden, dass die heute bestehenden Schulden des Bundes zu hoch sind. Trotzdem muss man sehen: Etwa die Hälfte der zusätzlichen Schulden der letzten fünfzehn bis zwanzig Jahre stammt aus der Liberalisierung, Verselbstständigung und Ausfinanzierung von Pensionskassen. In meinen Augen hätte es das nicht gebraucht. Nicht alle, aber viele der Probleme, die diese Pensionskassen heute haben, finden darin ihre Begründung. Mit anderen Worten: Ein erheblicher Teil der neueren Schulden ist die Folge der Politik des gleichen Bundesrates, der nun die Höhe der Schulden beklagt und mit Instrumenten wie der Schuldenbremse und jetzt der Ergänzungsregel dagegen antritt.

Die Ergänzungsregel will das Ausserordentliche ins Ordentliche integrieren. Das halte ich für einen Widerspruch in sich. Wohl deshalb nehmen auch Bundesrat und Parlamentsmehrheit Ausnahmen immer wieder in Kauf. Aktuelle Beispiele: Die 40 Milliarden Dollar, mit denen die Nationalbank der UBS vergiftete Papiere abnimmt, sind ausserhalb der Schuldenbremse beschlossen worden und würden auch von einer Ergänzungsregel nicht erfasst. Das ist offensichtlich zu ausserordentlich. Was die zusätzlichen sechs Milliarden Franken angeht, die der Bundesrat der UBS im Rahmen des Massnahmenpakets zur Rettung der Bank direkt zugeleitet hat, so würde sich der Bundesrat auch hier der Ergänzungsregel nicht bedienen. So jedenfalls äusserte er sich in der Kommission des Ständerates. Anders wäre es nur, wenn das Parlament darauf beharren würde.

Tatsächlich wäre es das Falscheste, wenn der Staat Kompensationen in solchem Ausmass - 40 Milliarden Dollar, 6 Milliarden Franken - tätigen müsste. Es gilt zwar das Gebot der Nachrangigkeit, die Kompensation könnte weiter hinausgeschoben werden. Das Problem ist nur, dass die Wirtschaft dann bereits in der nächsten Delle steckt und die Kompensation nicht oder dann zu einem ganz falschen Zeitpunkt stattfinden könnte. Was ich damit sagen will: Die Handhabung durch den Bundesrat und das Parlament ist mit erheblichem Ermessen ausgestattet. Gerade grosse, ausserordentliche Brocken sind für die Ergänzungsregel nicht geeignet. Soweit es sich aber um kleinere Beträge handelt, ist sie, wie die Praxis zeigt, gar nicht nötig. Trotzdem bleiben natürlich erhebliche Nachteile.

Wir stehen vor einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Eine aktive Konjunkturpolitik wird durch die Ergänzungsregel erschwert oder verunmöglicht, es sei denn, sie würde ausser Kraft gesetzt, was jetzt ja für die dritte Stufe auch erwogen wird. Aber dann gilt, wie bei den Bankenmilliarden: Wenn es ernst gilt, taugt die Ergänzungsregel nicht, geht es aber um kleinere ausserordentliche Ausgaben, ist sie nicht nötig.

Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten bzw. sie abzulehnen.