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Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-11-28

Wortprotokoll

Das Instrument der Mediation hat in den letzten Jahren im Ausland und teilweise auch in der Schweiz an Bedeutung gewonnen. Wie von Herrn Studer erwähnt, hat Österreich beispielsweise damit gerade im Jugendstrafrecht sehr gute Erfahrungen gemacht. Hingegen möchte ich darauf hinweisen, dass wir in der Schweiz, zumindest im Bereich des Strafrechtes, noch kaum über Erfahrungen mit der Mediation verfügen. In den Parlamenten der Kantone Genf und Waadt sind zwar Gesetzentwürfe zur Einführung dieses Verfahrens in strafrechtlichen Angelegenheiten hängig. Indessen sind wichtige Fragen wie die Auswahl oder Kontrolle der Mediatoren oder die Frage, bei welchen Straftaten ein Mediationsverfahren zugelassen werden soll, bisher weder in Fachkreisen noch in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden.

Ich frage mich deshalb, ob dies der richtige Zeitpunkt und die richtige Vorlage ist, um das Mediationsverfahren im Strafrecht einzuführen. Meines Erachtens eignet sich dafür der Entwurf zur Vereinheitlichung der Strafprozessordnung besser. Er bietet Gelegenheit, im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens die Frage nach Sinn und Grenzen der Konfliktregelung durch Mediation gründlich zu diskutieren, und zwar nicht nur in Zusammenhang mit den Straftaten jugendlicher, sondern auch erwachsener Täter. Anderseits kann man durchaus auch die Auffassung vertreten, dass über das Jugendstrafrecht in der Schweiz wertvolle Erfahrungen mit der Mediation gesammelt werden könnten.

Dennoch bitte ich Sie, in Übereinstimmung mit dem Entwurf des Bundesrates und gestützt auf die von Herrn Bürgi dargelegten Gründe, der Kommissionsminderheit zu folgen und auf Artikel 7bis und den damit zusammenhängenden Artikel 20 Absatz 3 zu verzichten.

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