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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-03-12

Wortprotokoll

Sie behandeln heute eine Vorlage, deren Thematik in der Vergangenheit die schweizerische Öffentlichkeit und die Politik immer wieder beschäftigt hat. Eine vergleichbare Volksinitiative, damals mit Dual-Use-Gütern, wurde 1997 mit 77,5 Prozent Neinstimmen und von allen Ständen deutlich abgelehnt. Im Frühjahr 2007 gab der Nationalrat zwei parlamentarischen Initiativen, die darauf abzielten, die Kriegsmaterialgesetzgebung zu verschärfen, keine Folge.

Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) zeigt exemplarisch, in welchem Spannungsfeld sich die Frage nach der richtigen Ausgestaltung der Exportkontrolle für Rüstungsgüter bewegt: "Das Gesetz bezweckt, durch die Kontrolle der Herstellung und des Transfers von Kriegsmaterial und der entsprechenden Technologie die internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu erfüllen sowie ihre aussenpolitischen Grundsätze zu wahren; dabei soll in der Schweiz eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden können." Vor diesem Hintergrund wird klar, dass jede rechtliche Regelung in diesem heiklen Bereich eine Gratwanderung zwischen unterschiedlichen Anliegen und Interessen darstellt. Aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitische Erwägungen müssen berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden. Glauben Sie mir: Das machen wir mit grösster Sensibilität und im Bewusstsein, dass es eine Gratwanderung ist. So treffen völkerrechtliche Argumente und Überlegungen zur Menschenrechtssituation im Bestimmungsland auf das Interesse hinsichtlich Arbeitsplätzen und auf die Anforderung, eine wirkungsvolle Landesverteidigung zu haben; dazu gehört unter anderem eine eigene Rüstungsindustrie, deren Wirtschaftlichkeit häufig vom Zugang zu ausländischen Märkten abhängt. Dass eine solche Interessenabwägung nicht nur auf eine einzige Art vorgenommen werden kann, versteht sich von selbst. Aus diesem Grund begrüsst der Bundesrat eine grundsätzliche Diskussion zu diesem heiklen Themenkomplex.

Ich möchte nun auf einige Punkte der interessanten Debatte besonders eingehen und dabei mit den sicherheitspolitischen Überlegungen beginnen: Ein totales Verbot des Exportes von Rüstungsgütern wäre aus der Sicht des Bundesrates zuallererst ein Schlag gegen die nationale Sicherheit. Diese bedingt eine einheimische Rüstungsindustrie, damit im Falle eines Krieges oder einer Krise eine ausreichende Versorgung mit Rüstungsgütern gewährleistet werden kann. Dieselbe Voraussetzung liegt dem zitierten Artikel 1 KMG zugrunde. Da der Bedarf der Schweizer Armee für eine wirtschaftliche Produktion zu gering ist, würde ein Exportverbot für Rüstungsgüter dazu führen, dass die betroffenen Unternehmen schliessen oder ihre Produktion ins Ausland verlagern müssten. Es geht hier nicht darum, eine wehrtechnische Autarkie aufzubauen, das wäre gar nicht möglich. Das Ziel einer einheimischen Rüstungsindustrie ist es, die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland zu reduzieren und einseitige Abhängigkeiten durch gegenseitige Abhängigkeiten zu ersetzen. Im Ergebnis zielt die Initiative deshalb auch gegen die Stärke der Armee. Dass es eine Armee braucht, zeigen uns die unzähligen Krisen auf der ganzen Welt, auch innerhalb Europas.

Zweitens ist die Initiative aus wirtschaftspolitischer Sicht problematisch. Sie bedroht einen kompetitiven und innovativen Industriezweig und würde zu einem Verlust von Know-how führen. Neben den grossen Rüstungsbetrieben sprechen wir hier von unzähligen KMU, die selber kein Rüstungsmaterial herstellen, deren Absatz aber durch eine Annahme der Initiative ebenfalls einbrechen würde. Die Initiative bedroht mehrere Tausend Arbeitsplätze bei der direkt betroffenen Rüstungsindustrie. Besonders betroffen, das haben einige Standesvertreter hier gesagt, wären die Kantone Zürich, Bern, Thurgau, Luzern und Nidwalden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen könnten aber weit grössere Kreise ziehen. Wie Sie wissen, zielt die Initiative auf ein Exportverbot für Rüstungsgüter, einerseits für Kriegsmaterial, anderseits für besondere militärische Güter. Da verschiedene Betriebe der Rüstungsindustrie gleichzeitig Dual-Use-Güter und rein zivile Güter herstellen und exportieren, könnte sich ein Exportverbot auch auf diese Produktion niederschlagen. So könnte auf der einen Seite die Herstellung ziviler oder halbziviler Güter aufgrund wegfallender Synergien unrentabel werden. Auf der anderen Seite besteht das Risiko, dass ausländische Abnehmer, welche in der Schweiz sowohl Rüstungs- als auch andere Güter beziehen, im Falle eines Ausfuhrverbots für Rüstungsgüter auch auf andere Lieferungen verzichten, weil sie das Vertrauen in die Liefertreue der Schweizer Industrie verlieren. Aus diesem Grund dürften die wirtschaftlichen Auswirkungen der Initiative deutlich grösser sein, als sie in der Botschaft dargestellt werden, welche sich sehr zurückhaltend mit Berechnungen beschäftigt hat.

Zur dritten Überlegung des Bundesrates: Die Initiative verpflichtet den Bund zu einer zehnjährigen Unterstützung betroffener Regionen und Beschäftigten. Welche genauen finanziellen Konsequenzen daraus für den Bund entstehen, hängt von der konkreten Ausgestaltung auf Gesetzesstufe ab.

Ich möchte bereits hier mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass ich es als unsinnig erachte, einen innovativen Industriezweig zu zerstören und den verursachten Schaden anschliessend mit staatlichen Mitteln wieder zu kompensieren. Darüber hinaus würde eine entsprechende Unterstützung in zeitlicher Hinsicht ihre Wirkung verfehlen. Unmittelbar nach einer allfälligen Annahme der Initiative, wenn die Auswirkungen für die Betroffenen akut wären, wäre eine Unterstützung mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich. Abgesehen von den hohen Kosten, welche durch eine solche Unterstützungspflicht entstehen könnten, ist es eine Illusion zu glauben, der Wegfall von attraktiven Arbeitsplätzen liesse sich mit einer rein finanziellen Unterstützung kompensieren. Die Bewältigung derartiger strukturpolitischer Herausforderungen wäre für die betroffenen Regionen erfahrungsgemäss schwierig und der Ausgang ungewiss.

Erlauben Sie mir noch ein paar Ausführungen statistischer Natur, weil hier in der Debatte doch einige Zahlen genannt wurden. Es ist richtig, dass 2007 genau 83 Prozent des ausgeführten Kriegsmaterials für die in Anhang 2 der KMV aufgelisteten Staaten bestimmt waren, die wie die Schweiz allen vier internationalen Exportkontrollregimes für die Kontrolle strategisch sensibler Güter angehören. Wir sprechen [PAGE 330] hier von Staaten wie Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Kanada oder den USA, also von Staaten, die über eine weite Strecke ähnliche Werte vertreten wie die Schweiz. 2008 machten die Kriegsmaterialexporte in diese Staaten aufgrund der Lieferungen nach Pakistan 68 Prozent aus; das wurde richtig gesagt. Lieferungen an europäische Länder, in die USA oder nach Australien machten aber dennoch über 75 Prozent aller Kriegsmaterialexporte aus.

Ich möchte hier nochmals die Situation der Kriegsmaterialexporte nach Pakistan darlegen. Es ist völlig verfehlt, hier lediglich auf das Jahr 2008 hinzuweisen. Sie wissen - und das sage ich jetzt besonders an die Adresse von Herrn Nationalrat Lang, Frau Nationalrätin Prelicz-Huber und Frau Nationalrätin Moser -: Wir haben vor der Verhängung des Ausnahmezustandes im November 2007 bereits bewilligte Ausfuhren nach Pakistan suspendiert; wir haben dies als erstes und als einziges europäisches Land getan, das möchte ich betonen. Der Bundesrat hat zwar, nach Verhängung des Ausnahmezustandes, am 2. April 2008 die Suspendierung der bereits bewilligten Gesuche wieder aufgehoben, gleichzeitig aber klar gesagt, dass neue Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nicht bewilligt würden. Er hat auch klar gesagt, dass sich der Bundesrat erst wieder mit neuen Gesuchen befassen würde, wenn auch andere europäische Länder solche Ausfuhren wieder bewilligen würden. Das haben wir bis heute eingehalten. Der Peak im Jahre 2008 ist somit weder aussagekräftig in Bezug auf unseren Umgang mit Pakistan, noch gibt er die Haltung des Bundesrates korrekt wieder. Sie wissen überdies, dass es sich um Fliegerabwehrsysteme handelte, also um eine defensive Waffe, die sich eben gerade nicht für den Einsatz gegen die Zivilbevölkerung eignet. Da bitte ich Sie schon um Korrektheit bei Ihren Ausführungen.

Mit Blick auf diese Zahlen, die das gesamte Exportkontrollregime betreffen, möchte ich hervorheben, dass die überwiegende Zahl aller Ausfuhrgesuche im Einvernehmen mit den hauptverantwortlichen Departementen EVD und EDA erledigt werden kann. Das heisst, dass sich unsere Experten einig sind. Divergenzen bestehen in Ausnahmen und beschränken sich auf ein paar wenige Länder, bei denen die Abwägung der Interessen der Wirtschaft, der Menschenrechte, der Aussenpolitik und der Landesverteidigung eben gerade sehr schwierig ist. Im Ergebnis steht aber fest, dass die schweizerische Exportkontrolle für Rüstungsgüter effektiv und effizient funktioniert, auch wenn sie keine hundertprozentige Sicherheit bietet. Bezüglich des Falles mit Tschad sei hier nochmals klargestellt: Die Trainingsflugzeuge der Firma Pilatus unterstehen nicht dem Kriegsmaterialgesetz, sondern dem Güterkontrollgesetz, es sind somit Dual-Use-Güter. Im Falle von Tschad hat nicht das Unternehmen einen Fehler gemacht; vielmehr ist dieses Flugzeug in Tschad manipuliert und missbräuchlich verwendet worden. Nicht die Schweiz ist also dafür verantwortlich, sondern der belieferte Staat. Deshalb hat die Schweiz auch Sanktionen gegenüber Tschad ergriffen.

Der Bundesrat gibt sich aber trotz dieser wirksamen Exportkontrollen nicht einfach mit dem Erreichten zufrieden. Es ist ihm ein Anliegen, weitere Verbesserungen zu erreichen und auch im internationalen Umfeld einzubringen. Wir nehmen auch den Bericht der GPK sehr ernst. So beteiligt sich die Schweiz im Rahmen der Uno an der Ausarbeitung eines rechtlich verbindlichen internationalen Waffenhandelsvertrags, des Arms Trade Treaty, mit dem Ziel, den weltweiten Handel mit konventionellen Waffen strenger zu kontrollieren. Das in der Kriegsmaterialgesetzgebung statuierte Verbot für sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit Kernwaffen, biologischen und chemischen Waffen sowie Antipersonenminen soll nach dem Willen des Bundesrates mit einem Verbot für Streumunition ergänzt werden. Die entsprechende Konvention hat die Schweiz am 3. Dezember 2008 unterzeichnet.

Auf nationaler Ebene hat der Bundesrat im Bereich der Vermittlung von Kriegsmaterial im vergangenen Jahr eine Motion zur Annahme beantragt, welche in der Frage der Bewilligungspflicht nicht mehr ausschliesslich am Territorialitätsprinzip anknüpfen will, sondern ergänzend auf das Nationalitätsprinzip abstellt. Damit würde die Vermittlung von Kriegsmaterial auch dann bewilligungspflichtig, wenn Schweizer Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz im Ausland tätig sind. Der Bundesrat ging in seiner Antwort sogar noch einen Schritt weiter und machte den Vorschlag, diese Ausdehnung des Geltungsbereichs des KMG auch für den Handel zu prüfen. Gerade das wird ja in Absatz 4 auch als ein Teil der Initiative aufgeführt.

Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich hervorheben, dass der Bundesrat mit dem Initiativkomitee darin übereinstimmt, dass die Förderung von Sicherheit und Frieden in der Welt, die Wahrung der Menschenrechte und die Förderung der Wohlfahrt zentrale Ziele unserer schweizerischen Aussenpolitik sind. Die Rüstungsausfuhrpolitik hat diese Ziele selbstverständlich zu berücksichtigen. Wenn gesagt wird, jede Waffe sei eine Unterstützung des Todes, so verkennt man damit die Bedeutung der Bewaffnung in den vielen Fällen, in denen eine Waffe Sicherheit bedeutet. Was würde unsere Polizei ohne Bewaffnung tun? Sicherheit ist eine Staatsaufgabe, die ebenso ernst zu nehmen ist. Leider leben wir nicht in einer paradiesischen Welt. Ohne Waffen wird die Sicherheit weder national noch international aufrechtzuerhalten sein.

Es geht deshalb um das Mass, es geht um eine strenge Kontrolle mit Auflagen. Ich glaube, die Schweiz hat ein gutes, ein sehr strenges Kontrollregime. Im Vergleich zu anderen Staaten - Sie finden die entsprechenden Statistiken - ist die Schweiz ein sehr restriktives Land. Die Praxis mit den teilweise divergierenden Interessen kommt darin zum Ausdruck. Im Vergleich zur geltenden Regelung erscheint die von der Initiative vorgesehene Lösung als zu einseitig und nicht im Interesse der nationalen Sicherheit liegend.

Aus der Sicht des Bundesrates ist die Initiative der falsche Weg. Im Interesse der Schweiz beantragen wir Ihnen daher die Empfehlung auf Ablehnung ohne Gegenvorschlag.