Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-16
Wortprotokoll
Grundsätzlich hat die Schweiz zwei Jahre Zeit, um Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes zu übernehmen. Für die EG-Ausweisverordnung, welche die definitive Einführung von E-Pässen vorsieht, läuft diese Frist am 1. März 2010 ab. Der besondere Status von Irland und Dänemark in der Schengener Zusammenarbeit begründet sich wie folgt: Der zentrale Grund dafür, dass sich diese Staaten im Gegensatz zur Schweiz nur teilweise an der Schengener Zusammenarbeit beteiligen bzw. jedes Mal entscheiden können, ist, dass sie bei den entscheidenden Vertragsänderungen zur Integration des Schengen-Acquis in den EU-Rahmen als EU-Mitgliedstaaten eine Sonderlösung aushandeln konnten. Für die Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedstaat war eine solche Sonderlösung nicht erreichbar. Für die Schweiz gilt der im Assoziierungsabkommen vorgesehene Übernahmemechanismus, wonach die Schweiz zwar auch jedes Mal bei einer Weiterentwicklung gemäss den internen Verfahren entscheiden kann, bei einer Nichtübernahme aber die Beendigung der Schengen-Teilnahme riskiert.
Noch zur zweiten Frage, zur Einführung und Vergabe der biometrischen Identitätskarten: Herr Reimann, es gibt weder einen Entscheid noch einen Zeitpunkt für die Einführung einer biometrischen Identitätskarte. Sollte die Einführung durch den Bundesrat beschlossen werden, muss eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden. Die für den E-Pass beschaffte Lösung zur Datenerfassung könnte mitbenützt werden.