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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-16

Wortprotokoll

Die Anordnung der Verwahrung hängt nicht von der Zahl der missbrauchten Kinder ab. Gemäss dem neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches braucht es keine Wiederholungstat. Es genügt bereits eine mit einer Höchststrafe von mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Tat, welche die sexuelle Integrität einer anderen Person schwer beeinträchtigt, sofern ernsthaft zu erwarten ist, dass der Täter weitere Taten dieser Art begeht.

Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten zu Ihrer Motion 08.3033 und zu Ihrer Interpellation 08.3462 dargelegt hat, ist er nicht gegen jegliche Form der Registrierung. Bereits heute werden verurteilte Sexualstraftäter in verschiedenen Datenbanken erfasst: im Strafregister, in der Viclas-, der DNA- und der Fingerabdruckdatenbank. Ob sich der Aufwand für den Ausbau der bestehenden Datenbanken lohnt, hängt daher vom Umfang, vom Zweck und vom Nutzen der im konkreten Fall anvisierten Registrierung ab.

Der Bundesrat hat sich vor allem kritisch zu den konkreten Vorschlägen betreffend die Registrierung bestimmter Datenkategorien - Daten über Wohn-, Arbeitsort und Aussehen - geäussert. Dies geschah vor allem im Hinblick darauf, dass ein solches Register nach dem Willen der Motionärin auch als Informationsinstrument für weite Bevölkerungskreise hätte dienen sollen. Zudem wurde der Nutzen einer speziellen Bundesdatenbank, die Daten über Wohn-, Arbeitsort und Aussehen enthält, für Strafverfolgungszwecke als gering beurteilt, zumal diese Informationen bereits heute in der Viclas-Datenbank der Kantone erfasst werden können. Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass der Entscheid über eine allfällige Erweiterung der Viclas-Datenbank in der Kompetenz der Kantone liegt.