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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-17

Wortprotokoll

Ich möchte noch ganz kurz zu den Vorwürfen der Herren Freysinger und Brunner Stellung nehmen. Zu Herrn Freysinger:

1. Die Vorbehalte gegen das Vorgehen des Staatsanwaltes hat das Bundesstrafgericht abgeklärt, und es hat entschieden, dass die Beschwerde unzulässig sei und abgewiesen werden müsste, falls sie zulässig wäre. Im Zusammenhang mit der Beschwerde brauchte das Bundesstrafgericht sogar den Ausdruck der absurden Einwände.

2. Zur Dossierkenntnis: Die RK-SR hatte volle Aktenkenntnis. Ob alle Mitglieder die Akten eingesehen haben, weiss ich nicht, aber einige davon haben sie vollständig gelesen, und dennoch kam diese Kommission einhellig zum Schluss, dass es sich hier "um einen unentschuldbaren Verstoss gegen die Ratsvorschriften" handle. Aber die juristischen Konsequenzen daraus sind andere als bei uns, Herr Freysinger, wenn Sie den Unterschied vielleicht doch zur Kenntnis nehmen möchten.

Zur Stellungnahme von Kollege Brunner, er habe nie den Sachverhalt bestätigt: Ich zitiere aus dem Bericht unserer Kommission vom 22. August 2008, wie er anlässlich der ersten Beratung dieses Geschäftes vorgelegen hat. Auf Seite 3 steht unter Ziffer 4.1, Absatz 3: "Im vorliegenden Fall geht es um den in Kapitel 1 erwähnten Sachverhalt. Nationalrat Brunner soll den Entwurf eines vertraulichen Subkommissionsberichts mehrere Tage vor dessen offizieller Zustellung zur Stellungnahme an das EJPD dem EJPD-Generalsekretär vorgelegt oder gar ausgehändigt haben." Jetzt kommt der entscheidende Satz: "Nationalrat Brunner stritt dies bei der Anhörung durch den Staatsanwalt nicht ab."