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Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-17

Wortprotokoll

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates reichte im Herbst 2007 Strafanzeige ein wegen Indiskretionen aus der Sitzung einer Subkommission, die mit der Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes beauftragt war. Die Strafanzeige wurde gegen Journalisten und gegen unbekannt erhoben. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, der vom Bundesrat zur Abklärung dieser Vorkommnisse ernannt worden war, ersuchte die eidgenössischen Räte am 6. Mai 2008, zu prüfen, ob die parlamentarische Immunität von Nationalrat Brunner eventuell aufgehoben werden solle. Wir haben also hier ein Verfahren gegen unbekannt, ein erhärteter Verdacht fehlt, der Staatsanwalt spricht in einem Brief an den Nationalratspräsidenten vage von eventueller Aufhebung, Bedingungen werden nicht klar angegeben. Ich kann nur feststellen, dass hier völlig offenbleibt, ob die ganze Sache strafrechtlich relevant ist. Es stehen zwar einige Behauptungen der Verwaltung im Raum, die damals gemacht wurden, aber im Brief des Staatsanwalts bleibt alles völlig offen.

Für mich ist die Immunität nur aufzuheben, wenn sie etwas Konkretes verhindert. Aber hier schiebt der Staatsanwalt die heisse Kartoffel der Kommission zu; er will ein politisches Signal, weil er selber sein Ziel nicht logisch auszuformulieren vermag. Wir haben dann versucht, Dokumente, vielleicht ein Dossier zur Verfügung zu bekommen, um die Entscheidung treffen zu können, ob die Immunität hier aufgehoben werden solle oder nicht. Aber die Kommissionspräsidentin gab uns bekannt, im Dossier stehe auch nicht viel mehr, deshalb beschloss die Kommission, es sei gar nicht nötig, das Dossier einzusehen. Wir haben also Richter gespielt, ohne auch nur die Grundlagen dafür zu haben. Herr Brunner hat sich materiell zur ganzen Sache nicht geäussert. Er hat lediglich gesagt, er habe aufgrund der Einseitigkeit, die er festgestellt habe, Abklärungen in Bezug auf den Bericht der Strafverfolgungsbehörden getroffen. Das ist alles. Das genügt nicht für eine Aufhebung der Immunität.

In der Kommission des Nationalrates wurde mit 14 zu 7 Stimmen für Aufhebung der Immunität, im Nationalrat mit 114 zu 73 Stimmen für Aufhebung, in der Kommission des Ständerates mit 7 zu 4 Stimmen gegen Aufhebung und im Ständerat mit 24 zu 15 Stimmen gegen Aufhebung entschieden. Schon dieser Widerspruch zwischen den beiden Räten in der Interpretation der ganzen Sache zeigt, dass wir uns hier auf Glatteis bewegen. Der Ständerat sagte, es sei eventuell ein Verstoss gegen das Ratsreglement, also ein Disziplinarproblem und kein strafrechtliches Vergehen. Er findet also die Aufhebung unangemessen.

Wir müssen uns in die Situation zurückversetzen, in der Kollege Brunner bei der damaligen Kabale gegen Christoph Blocher, ein Bundesratsmitglied, stand: durchaus verständlich, dass er irgendwelche Informationen einholen wollte!

Aus all diesen Gründen ist die Fraktion der SVP gegen die Aufhebung, weil erstens einmal die Immunität nicht leichtfertig aufgehoben werden darf und die Immunität eben [PAGE 425] Ratsmitglieder vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen soll und weil hier zweitens ganz eindeutig keine formell klare Forderung des Staatsanwalts auf Aufhebung der Immunität vorliegt.