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Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-17

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, ob wir die ganze Jugendstrafprozessordnung annehmen oder ob wir sie ablehnen; weitere Details können wir nicht entscheiden. Bevor Sie entscheiden, noch einmal der Hinweis: Es gibt einen Verfassungsauftrag, eine schweizerische Strafprozessordnung auszuarbeiten. Es gibt die Strafprozessordnung für das Erwachsenenstrafrecht; jetzt geht es um das Jugendstrafprozessrecht. Es gibt zwei Differenzen. Es handelt sich um kleine Differenzen, es sind keine fundamentalen Fragen: Erstens geht es darum, ob ein Jugendlicher eine Vertrauensperson beiziehen kann - das ist keine matchentscheidende Frage in einem Strafverfahren -, und zweitens darum, von welchem Moment an das Jugendgericht kompetent ist. [PAGE 422]

Nach Meinung der Einigungskonferenz wäre es absolut unverhältnismässig, hier ein Gesetz scheitern zu lassen und auf Jahre hinaus keine Lösung für ein schweizerisches Jugendstrafprozessrecht zu haben, und das nur wegen zwei Differenzen.

Ich bitte Sie, zum Antrag der Einigungskonferenz nun Ja zu sagen.