Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-17
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion dankt der GPK für ihre wichtige, zeitaufwendige Aufsichtstätigkeit, die sie auch im Jahr 2008 hinter den Kulissen geleistet hat. Mit ihrem Engagement stärkt die parlamentarische Oberaufsicht die demokratische Verantwortlichkeit der Bundesbehörden, sie schafft mehr Transparenz und leistet einen wichtigen Beitrag, um das Vertrauen der Bevölkerung in diese Institutionen zu festigen.
Eine starke obligatorische Krankenpflegeversicherung, die der Forderung nach einer sozial gerechten Grundversorgung unserer Bevölkerung gerecht wird, ist ein Kernanliegen der sozialdemokratischen Gesundheitspolitik. Deshalb konzentriere ich meine Ausführungen auf die Untersuchungen der GPK in den Bereichen Komplementärmedizin, Überprüfung des Leistungskatalogs und Prämiengenehmigung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Die letzten Jahre waren für die Komplementärmedizin ernüchternd: Bestehende Gesetze wurden sehr streng gegen die Komplementärmedizin ausgelegt, laufende Arbeiten wie die Diplomierung von nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten hat der Bundesrat grundlos abgebrochen. Zudem hat der Gesundheitsminister die fünf ärztlichen Leistungen der Komplementärmedizin mit fadenscheinigen Begründungen aus der Grundversicherung ausgeschlossen. Wie ist es dazu gekommen? Am 1. Januar 1999 nahm das EDI vorübergehend fünf komplementärmedizinische Methoden in den Leistungskatalog der Grundversicherung auf. Im Juni 2005 beschloss das EDI, diese komplementärmedizinischen Methoden wieder aus dem Leistungskatalog zu streichen, obwohl die Ergebnisse des Programms Evaluation Komplementärmedizin (PEK) anderes hatten erwarten lassen. Dies veranlasste die GPK-NR, sich eingehend mit dem PEK-Projektmanagement zu befassen. Die mit dieser Untersuchung beauftragte Subkommission EDI/UVEK kam aufgrund der Stellungnahme der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zu folgenden fünf Schlüssen, die dem Gesundheitsminister ein schlechtes Zeugnis ausstellen:
1. Die Ziele des PEK wurden nicht klar festgelegt.
2. Die Wissenschaftlichkeit der Evaluation wurde nicht gewährleistet.
3. Die Kommunikationspolitik des EDI wies in Bezug auf das PEK Lücken auf.
4. Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen verfügte nicht über die [PAGE 414] Ressourcen, die für einen fundierten Entscheid nötig gewesen wären.
5. Die verschiedenen Leistungserbringer wurden vor dem definitiven Entscheid des EDI nicht konsultiert.
Die SP-Fraktion begrüsst den Bericht der GPK des Nationalrates zum ärztlichen Leistungskatalog in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Angesichts der wiederholten, systematischen Angriffe auf diese Grundleistungen ist es dringend notwendig, dass Entscheidungen auf der Basis von Analysen und in einem strengen und transparenten Verfahren gefällt werden. Aufgrund der Schlussfolgerungen des GPK-Berichtes müssen bezüglich der Verantwortung von Innenminister Pascal Couchepin sämtliche Alarmglocken läuten. Die SP fordert das Eidgenössische Departement des Innern auf, die Defizite rasch zu beheben.
Die Definition des Leistungskatalogs im KVG ist eine politisch wichtige Angelegenheit. Sie garantiert die Solidarität unter den Versicherten und das Funktionieren der Krankenpflegeversicherung. Der Bericht der GPK verlangt, dass die parlamentarische Kontrolle so verstärkt wird, dass die Entscheidungen aufgrund objektiver Kriterien gefällt werden. Die SP wehrt sich gegen die Zweiklassenmedizin. Die Grundversicherung darf nicht zugunsten von privaten Zusatzversicherungen geschwächt werden. Obwohl die GPK zum Schluss kommt, dass das institutionelle Verständnis im Gesamten angemessen ist, gibt es einige Mängel zu beheben. Für die SP sind diese von zentraler Bedeutung, da sie Auswirkungen auf die gesundheits- und sozialpolitischen Institutionen unseres Landes haben. Die SP-Fraktion fordert Innenminister Couchepin auf, umgehend folgende drei Massnahmen zu ergreifen:
1. die Verminderung der Willkür bei Entscheidungen, die den Leistungskatalog betreffen, und die Verbesserung der Transparenz;
2. die Stärkung der Position der Expertinnen und Experten und die Förderung von deren Unabhängigkeit;
3. das Beheben von Lücken und die verbesserte Kontrolle und Steuerung innerhalb des EDI.
Die grosse Last der Krankenkassenprämien drückt schwer auf die Schultern der Schweizerinnen und Schweizer, und es wird nicht besser: Bereits heute kündigt das BAG eine schmerzhafte Prämienerhöhung für 2010 an. Diese wird mit grosser Wahrscheinlichkeit nur knapp unter 10 Prozent liegen. Deshalb begrüsst die SP den Entscheid der beiden GPK und der Finanzdelegation, die Untersuchung der Prämiengenehmigung gemäss KVG zu beantragen. Jetzt ist es höchste Eisenbahn, dass die Schweizerinnen und Schweizer endlich Klarheit darüber erhalten, wie ihre Prämie berechnet wird. Dazu gehören für die SP Transparenz bei den Managerlöhnen, keine Quersubventionierungen bei der kantonalen Kostenentwicklung und kein unnötiges Horten von Reserven zulasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler.