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Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-17

Wortprotokoll

Ich äussere mich zu einem Thema, das die GPK in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt hat, einem Thema, das ihr auch Sorge bereitet. Im Jahresbericht der GPK können Sie nachlesen, dass in der Staatsrechnung zum ersten Mal die nichtfinanzwirksamen Aufwände für Ferien- und Überzeitguthaben ausgewiesen worden sind. Diese fielen mit über 4,5 Millionen Stunden per Ende 2007 sehr hoch aus. Das hat natürlich Gründe. Der Bundesrat hat in den letzten Jahren zahlreiche Restrukturierungsprojekte auf dem Rücken des Personals initiiert. Die geplante BPG-Revision bringt das Fass nun zum Überlaufen. Die Revision des erst vor gut sechs Jahren in Kraft getretenen neuen BPG ist absolut verfrüht; es besteht kein Anlass dazu. Diese geplante Revision ist nicht nur verfrüht, sondern auch absolut unbegründet. Sie muss als weitere Übung der Personaldemotivierung gewertet werden.

Die gutfunktionierenden öffentlichen Dienste sind ein Markenzeichen der Schweiz; sie sind die Grundlage für die weltweit vorbildliche Lebensqualität hierzulande. Gutfunktionierende öffentliche Dienste liegen auch im Interesse der gesamten Bevölkerung und einer bürgernahen Verwaltung. Der Schlussbericht des Delegierten für die Verwaltungsreform hat der Bundesverwaltung ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt: Kompetente Angestellte leisten Tag und Nacht wertvolle Arbeit vor und hinter den Kulissen. Dafür braucht es auch fortschrittliche Anstellungsbedingungen und Beschäftigungssicherheit beim Bund, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie wir sie heute erleben. Der Bundesrat als Arbeitgeber muss gerade in Zeiten, wie wir sie jetzt erleben, eine Vorbildfunktion übernehmen.

Die Personalverbände haben mehrmals daran erinnert, dass kein Evaluationsbericht zum geltenden Gesetz, zum BPG, vorliegt. Die GPK hat nun im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) den Auftrag erteilt, eine Erfolgsbilanz des BPG zu erstellen. Das heisst, die PVK wird bis in diesem Sommer die Steuerung und Umsetzung der Bundespersonalpolitik evaluieren. Das heisst, die PVK macht nun das, was logischerweise der erste Schritt des Bundesrates hätte sein müssen und was seit Langem auch von den Bundespersonalverbänden gefordert wird. Statt einer ideologisch motivierten BPG-Revision sollten die wirklichen Probleme in der Bundesverwaltung, vor allem die sinkende Arbeitszufriedenheit und die Rekrutierungsprobleme, angegangen werden. Der Revisionsentwurf, der bereits in die Vernehmlassung geschickt wurde, beinhaltet personalpolitisch einschneidende Regelungen, die materiell nicht begründet sind und für die betroffenen Angestellten keinen nachvollziehbaren Handlungsbedarf aufweisen. Dies betrifft namentlich die vorgesehenen Neuerungen beim Kündigungsrecht. Dieses Vorgehen trägt nicht zu einem durch die verschiedenen Umfrageergebnisse gebotenen besseren Arbeitsklima in der Bundesverwaltung bei.

Wenn der Bundesrat seine Führungsverantwortung gegenüber seinem Personal wahrnehmen will - und diese Verantwortung hat der Bundesrat -, dann gibt es nur einen Schluss: Auf die jetzt geplante BPG-Revision muss verzichtet werden. Die Arbeit der GPK bleibt weiterhin notwendig, weil sie ein kritisches Auge auf die Personalpolitik des Bundesrates werfen muss.