Lexipedia

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2009-03-17

Wortprotokoll

Sie haben die Debatte verfolgen können. Ich habe Ihnen gesagt, es gebe verschiedene Gründe, weshalb man der Meinung sein könne, dass man die Immunität nicht aufheben solle. Herr Aeschbacher hat den Fokus vor allem auf einen Grund gelegt, nämlich auf die Frage, ob für Herrn Mörgeli ein Rechtfertigungsgrund infolge Notwehr vorlag. Man kann da geteilter Meinung sein; wesentlich in diesem Zusammenhang ist aber, dass das nicht das Hauptargument ist, weshalb Ihre Kommission sagt, die Immunität solle nicht aufgehoben werden. Das Hauptargument ist, dass die ganzen Umstände eben bereits bekannt waren. Das Vorspielen einer Tonbandsequenz aus einer Kommissionssitzung ist unbestritten eine Geheimnisverletzung, aber es ist zu [PAGE 429] relativieren, wenn die ganzen Umstände vorher schon bekannt waren.

Dann noch zur Erklärung von Herrn Mörgeli: Wir haben es mit dem gleichen Sachverhalt zu tun, aber nicht mit der gleichen Rechtsfrage. Vor einem Jahr hatten wir ein Disziplinarverfahren; dieses haben wir abgeschlossen, indem wir den Verweis des Büros aufgehoben und die Verweise gegen Herrn Mörgeli und seine Kollegen nicht ausgesprochen haben. Das war die disziplinarrechtliche Schiene. Jetzt haben wir es mit dem Strafverfahren zu tun, das durch die Bundesanwaltschaft auf Anzeige hin angehoben wurde. In diesem Strafverfahren ist zu prüfen, ob die relative Immunität, die Herr Mörgeli geniesst, aufgehoben werden muss. Das eine ist Disziplinarverfahren, das andere ist Strafverfahren; Herr Mörgeli kann jederzeit in eine Nachhilfestunde oder in eine Rechtsvorlesung gehen, um diesen Unterschied auch noch kennenzulernen.