preparatory:AB 94888
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-17
Wortprotokoll
Bei der Beurteilung dieses Falls geht es gar nicht darum, ob Bundesrat Couchepin Herrn Mörgeli absichtlich verletzen wollte oder ob diese Äusserung unbedacht und unsorgfältig und nicht gewollt war. Darum geht es nicht. Es geht hier einzig und allein um die Frage, ob Nationalrat Mörgeli für die Verletzung des Kommissionsgeheimnisses einen Rechtfertigungsgrund hat, der zutrifft. Er muss sich gegenüber der Öffentlichkeit nicht rechtfertigen, denn er war ja der Angegriffene. Die Öffentlichkeit hat über die Medien nur zur Kenntnis genommen, dass Herr Bundesrat Couchepin dieses Wortspiel absichtlich oder unabsichtlich gemacht hat, dass das also vorgefallen ist. Herr Mörgeli war nicht belastet, er musste sich nicht verteidigen. Aber er wollte einen Gegenangriff auf Herrn Couchepin lancieren, indem er mit der Veröffentlichung dieser Tonaufnahme zeigen wollte, dass Herr Couchepin das absichtlich gemacht habe.