Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-05
Wortprotokoll
Wir haben ja vorgestern entschieden, welche Projekte in der ZEB-2-Botschaft, um sie mal so zu nennen, vom Bundesrat geprüft werden sollen. Jetzt beschäftigen wir uns mit der Gretchenfrage, ob das Ganze auch finanzierbar sei und wie es finanzierbar sei.
Ich versuche Ihnen nun einen Vorschlag zu machen, der eigentlich eine Brücke baut zwischen der doch eher vagen Mehrheit - was sind schon neue Finanzierungsmodelle? - und der viel zu restriktiven Minderheit, deren Lösung für mich gar nicht infrage kommt, weil sie nämlich die grossen Projekte bis mindestens zum Jahr 2040 verschiebt. Ich verlange mit meinem Antrag erstens Vorschläge zur Finanzierung mit neuen Mitteln, aber nicht ausschliesslich damit. In erster Linie sollen neue Mittel geprüft werden, wir sollen entsprechende Vorschläge erhalten. Zweitens möchte ich aber - das ist der Unterschied -, dass wir auch das bestehende FinöV-Finanzierungsregime genau prüfen und dessen Potenzial genau ausloten, und zwar namentlich durch eine flexible Handhabung der Rückzahlungsregel.
Sie wissen, für die Zeit nach dem Abschluss des Baus der Gotthardlinie verlangt der Bundesrat, dass 50 Prozent der Bevorschussung zurückbezahlt werden müssen. Ich möchte, dass diese 50 Prozent flexibel gehandhabt werden. Zusätzlich möchte ich die explizite Nennung, dass die Kantone die Möglichkeit haben, sich an Vorfinanzierungen von ZEB-2-Projekten, die sie für prioritär halten, zu beteiligen. Ich weiss, dass das bereits weiter hinten in der Vorlage verlangt wird, aber mir scheint es für die politische Visibilität wichtig, dass das bei der Finanzierung der ZEB-2-Vorlagen genannt wird, um auch dort klarzumachen, dass wir durchaus auch von den Kantonen erwarten, dass sie sich solche Überlegungen machen. Das heisst, ich könnte mir vorstellen, dass das in der Botschaft auch dargelegt wird. Es gibt ja auch bestimmte Beispiele dafür.
Ich glaube, die Punkte 1 und 3 sind klar und unbestritten. Ich denke, Punkt 2, die variable Handhabung des Finanzierungsregimes - besser gesagt: des Prozentsatzes der Rückzahlungsregel -, muss ich noch etwas genauer ausführen. Ich versuche, es sehr stark zu vereinfachen. Die bestehende Regel ist jetzt: 1,6 Milliarden Franken pro Jahr kommen rein. Davon müssen 50 Prozent für die Bevorschussung zurückbezahlt werden; die Zinsen müssen abgezogen werden. Das bedeutet: Wir haben noch etwa 400 Millionen Franken pro Jahr für Projekte. Mein Antrag besagt: Es soll doch die Möglichkeit bestehen, auch mal während fünf Jahren, insbesondere während der ersten fünf Jahre - ich sage Ihnen das jetzt einfach, um Ihnen das Modell klarzumachen -, auf 25 Prozent hinunterzugehen. Dann hat man mehr als 800 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Man könnte also Anfang der Zwanzigerjahre sofort zu bauen beginnen. Dann gibt es Momente, weil es ja grosse Projekte sind und die Bauzeit zum Teil zehn Jahre betragen kann, in denen man den Prozentsatz, je nach Bedarf, wieder hinaufsetzen kann, auf 50 oder auf 75 Prozent.
Jetzt meint man auf den ersten Blick, das würde sofort die Zinsen und die Dauer verdoppeln. Ich kann das nachvollziehen; ich habe auch einige Zeit gebraucht, um den "Meccano" zu verstehen. Es ist nämlich nicht so. Wenn Sie - das jetzt als Beispiel - während fünf Jahren 25 Prozent, während fünf Jahren 50 Prozent und während fünf Jahren 75 Prozent nehmen, dann haben Sie keine viel längere Rückzahlungsdauer. Anstelle von 11 Jahren sind es dann 15 Jahre. Je nach Projektstatus kann man es - ich habe für mich das Bild der Handorgel geschaffen - stärker oder weniger stark ausdehnen. Auch die Verzinsung ist in dieser Zeit machbar.
Ich will Sie jetzt nicht weiter mit genauen, spezifischen Ausführungen langweilen. Was man aber nicht machen kann, ist meinem "Meccano" vorhalten, es würde die Dauer verdoppeln. Natürlich ist die Gefahr gross, man denkt zuerst: 100 Franken, auf zehn Jahre rückzahlbar - wenn ich jedes Jahr 10 Franken bezahle, ist das in zehn Jahren gemacht, wenn ich auf 25 Prozent hinuntergehe, also auf 5 Franken, dann brauche ich doppelt so lange. Das ist die erste, spontane Überlegung, die man macht. Sie stimmt aber nicht, weil das Modell variabel und flexibel ist.
Mein Anliegen ist, dass die Verwaltung und der Bundesrat dies in der Botschaft mit Simulationen des bestehenden FinöV-Fonds, besser gesagt: des bestehenden Finanzierungsregimes, wirklich einmal ausloten. Ich weiss, es braucht eine untere Grenze; ich bin auch Mitglied der Finanzkommission und weiss, dass wir die Werthaltigkeit sichern müssen, und dazu braucht es eine untere Grenze. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat dies entsprechend schon moniert. Aber auch da gibt es eine Verhandlungsmasse. Ich kann mir vorstellen, dass der Satz 25 oder 30 Prozent nicht unterschreiten darf. Der grosse Vorteil dieser Regelung ist, dass sie machbar ist und auf dem bekannten Finanzierungssystem basiert; vor allem kann dann Anfang der Zwanzigerjahre sofort mit den Baumassnahmen begonnen werden. Der Nachteil des Antrages der Mehrheit - wenn wir die FinöV-Finanzierungsregel nicht auch überprüfen - ist folgender: Es könnte sein, dass wir [PAGE 444] jahrelang darüber streiten werden, was politisch mit den zusätzlichen Mitteln mehrheitsfähig ist. Nur deshalb will ich, dass auch das bestehende Finanzregime geprüft werden kann.
Es ist auch deshalb ein guter Weg, weil so alle in ihren Regionen wissen, was ist und was wirklich kommt, wenn die ZEB-2-Projekte entschieden sind und die FinöV-Finanzierung auf dieser Ebene simuliert ist. Das wiederum ist die Voraussetzung für Planungs- und Finanzierungssicherheit und damit auch die Voraussetzung, dass sich die Kantone effektiv zu beteiligen beginnen.
Ich bitte Sie, obwohl es nicht ganz einfach zu begründen ist, das bisherige FinöV-Finanzierungssystem prüfen zu lassen. Ich habe hier eine Zeichnung gemacht, um die Handorgel zu zeigen, damit Sie sich das zumindest visuell vorstellen können; wir haben ja keine Flipcharts, was unser Verkehrsminister bei so komplexen Vorlagen ja auch schon vermisst hat. Ein kleiner Tipp: Im Grossen Rat des Kantons Baselstadt haben wir das unterdessen eingeführt, weil man oft über Bauvorlagen bestimmen muss.
Also: Lassen Sie meinen Vorschlag prüfen, das ist mein Anliegen. Nehmen Sie das in die Vorlage auf. Politisch darüber entscheiden werden wir ohnehin erst dann, wenn die neue Botschaft effektiv auch verabschiedet ist.