Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-05
Wortprotokoll
Die Geschäftsprüfungskommission hat die Geschäftsberichte des Bundesrates und des Bundesgerichtes auch dieses Jahr gründlich geprüft. Die einzelnen Subkommissionen haben auch die Geschäftsberichte der Unternehmen im dritten und vierten Kreis geprüft, also der SBB, der Post, der Swisscom, der Ruag, der Skyguide und der ETH. Es wurden ebenfalls Gespräche mit der Eidgenössischen Bankenkommission geführt. Mit allen Departementen, inklusive Bundeskanzlei, haben wir Anfang Mai auch Querschnittfragen diskutiert, so die Krisenstäbe und das Krisenmanagement, die Informationsstäbe der Departemente; dies mit Bezug auf die externe Kommunikation, die Verwaltungsreform, die Aufgabenüberprüfung bzw. den Aufgabenverzicht und die Neugliederung der Departemente. Ich erlaube mir, nun kurz auf diese Querschnittthemen einzugehen.
Zu den Krisenstäben und zum Krisenmanagement: Wir konnten feststellen, dass es in allen Departementen Konzepte und Szenarien gibt. Diese Konzepte und Szenarien sind in allen Departementen eng mit dem eigentlichen Aufgabenportfolio verknüpft. Dem Krisenmanagement wird hinsichtlich der Ausbildung eine unterschiedliche Bedeutung zugemessen. Dort, wo die Departemente regelmässig oder immer wieder mit realen Krisen konfrontiert sind, ist der Rücklauf für allfälligen Schulungs- oder Anpassungsbedarf am grössten. Es gibt auch überdepartementale Krisengefässe, deren Nutzen jedoch unterschiedlich beurteilt wurde. Hier besteht aus der Sicht der GPK ein gewisser Handlungsbedarf für Verbesserungen, dies vor allem auf der Stufe der interdepartementalen Zusammenarbeit.
Zu den Informationsstäben: Dieser Frage sind wir vor allem in Bezug auf die externe Kommunikation nachgegangen. Wir konnten Gemeinsamkeiten feststellen, sei dies nun in Bezug auf die Organisation, die Konzepte, die Informationskaskaden oder die Personaldotierung. Bezüglich der Verwaltungsreform haben wir unterschiedliche Antworten erhalten. Es gibt Departementsvorsteher und Departementsvorsteherinnen, welche sagen, ihr Departement habe von der Verwaltungsreform profitiert, andere bekunden mehr Mühe mit der eigentlichen Erkennung oder Nennung eines Mehrwertes. In Bezug auf die Aufgabenüberprüfung haben alle Departemente vom Bundesrat den Auftrag erhalten, allfälligen Spielraum bis Mitte August 2008 zu eruieren.
Zum Thema Neugliederung der Departemente: Diese Frage wurde Anfang Mai, angesichts der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates vom 21. Mai 2008, mit sämtlichen Bundesrätinnen und Bundesräten thematisiert. Die erhaltenen Antworten liessen bereits im Vorfeld des 21. Mai 2008 das Ergebnis erahnen. Es herrschte seitens der Mitglieder des Bundesrates Einigkeit darüber, dass das Kollegium des Bundesrates gut funktioniere und dass aus seiner Sicht kein eigentlicher oder zwingender Handlungsbedarf bestehe. Mehrfach wurden wir auf die Vorzüge der heutigen Situation hingewiesen. So wurde wiederholt das Vier-Augen-Prinzip erwähnt, welches nebst einer gewissen Kontrolle auch den Einbezug anderer Sichtweisen ermöglichen würde, welche bei einer Konzentration der Aufgaben notwendigerweise verlorengingen. Wir wurden ferner auf die Problematik der Schnittstellen aufmerksam gemacht, mit dem Hinweis, dass solche Schnittstellen bei einer Konzentration der Aufgaben nicht einfach wegfallen, sondern sich bloss verlagern würden.
Wie der Bundesrat entschieden hat, ist mittlerweile bekannt. Es gibt weder ein Bildungsdepartement noch ein Sicherheitsdepartement. Der einzige vom Bundesrat getroffene Entscheid, nämlich die zivilen Nachrichtendienste unter eine gemeinsame Führung zu stellen, erfolgte nicht etwa aus eigener Einsicht oder aus freien Stücken, sondern unter dem Druck der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 07.404, mit welcher sich unser Rat voraussichtlich am 11. Juni noch eingehend befassen wird. Der Berg hat wahrlich nicht einmal eine Maus geboren. Die GPK ist über das Ergebnis enttäuscht, das darf ich hier offen sagen. Die Klausurtagungen und Sitzungstermine des Bundesrates, welche einander während einer Zeitspanne von nahezu anderthalb Jahren gejagt haben, haben eigentlich kaum etwas ergeben. Das gescheiterte Projekt der Neugliederung der Departemente ist für uns und eine breite Öffentlichkeit schon auch [PAGE 427] ein Indikator für das Funktionieren des Regierungskollegiums und für seine Bereitschaft, die bestehenden Strukturen an die gewandelten Bedürfnisse anzupassen. Ganz offensichtlich ist der Bundesrat nicht willens, etwas zu ändern.
Was die Schaffung eines Bildungsdepartementes und eines Sicherheitsdepartementes anbelangt, erinnern wir den Bundesrat mit Nachdruck daran, dass das Parlament ihn verbindlich, in Motionen beispielsweise, beauftragt hat, die Bildung und Forschung in einem Departement zusammenzuführen. Es geht somit um einen Auftrag des Parlamentes, dies zu tun, und nicht lediglich darum, zu prüfen, ob etwas zu tun sei. Das Parlament hat heute keine grosse Wahl mehr. Entweder lässt es die Angelegenheit auf sich beruhen, oder es folgt dem Beispiel der GPK-SR mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans, "Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement", oder es setzt alles daran, mittels einer RVOG-Revision seine Ziele zu verwirklichen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass wir in unseren Aussprachen mit den Mitgliedern des Bundesrates vor allem Themen ansprechen, bei denen Probleme und Handlungsbedarf bestehen oder bei denen die GPK solche vermutet. Trotz dieser Kritik verkennen wir natürlich nicht die sehr grosse Arbeit, welche die Mitglieder des Bundesrates das ganze Jahr hindurch geleistet haben. Wir danken ihnen auch an dieser Stelle bestens dafür.
Die GPK beantragt Ihnen einstimmig, den Geschäftsbericht des Bundesrates 2007 und auch - ich erwähne ihn ebenfalls an dieser Stelle - den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes 2007 zu genehmigen.
Der Herr Ratspräsident hat es bereits gesagt: Die Präsidenten der einzelnen Subkommissionen werden jetzt zu verschiedenen Themen sprechen.