Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-10
Wortprotokoll
Es gibt ein Ziel in der Staats- und Steuerpolitik, und das heisst Steuergerechtigkeit. Steuergerechtigkeit ist etwas sehr Subjektives. Ich darf Sie an unsere kürzlich gepflogene Diskussion über Abzüge erinnern, wo ich - auch ein bisschen contre coeur - feststellen musste, dass viele, viele Leute die Abzüge als Herstellung von Steuergerechtigkeit empfinden, wiewohl es durchaus Studien gibt, die uns anderes lehren.
Steuergerechtigkeit im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen ist wohl mit der Auffassung des breiten Volkes nicht so sehr kompatibel. Ich glaube auch - Frau Kollegin Forster hat es ganz vorsichtig ausgeführt -: Da und dort werden diese Mitarbeiterbeteiligungs-Besteuerungen auf dem tieferen Niveau a prima vista als nicht gerecht, als ungerecht empfunden. Ich möchte mir daher erlauben, Ihnen in diesem Zusammenhang durchaus auch referendumspolitische Gründe in Erinnerung zu rufen. Jene, die schon in der letzten Legislatur in der Kommission Einsitz hatten, erinnern sich an sehr lebhafte Diskussionen in diesem Zusammenhang. Ursprünglich bestand ja die Absicht, dieses Projekt gemeinsam mit der Unternehmenssteuerreform II ins Parlament und dann im Referendumsfall zur Volksabstimmung zu bringen. Ich habe die Mahnungen der damaligen Mahner - sie gehören jetzt teilweise nicht mehr dem Rat an - noch sehr genau in den Ohren. Sie haben gesagt: Hütet euch - sie haben nicht "am Morgarten" gesagt und auch keine anderen Ortschaften genannt -, hütet euch davor, diese USR II mit dieser Geschichte noch zusätzlich zu belasten, das könnte dann kippen. Und im Nachhinein müssen wir wohl feststellen, dass das vermutlich zum Kippen geführt hätte. Das Volk hat entschieden, das ist zu akzeptieren, wir wollen nicht Abstimmungsresultate umdeuten.
Weshalb ich eigentlich zur Hauptsache das Wort ergriffen habe: Es hat mich sehr beschäftigt, Frau Kollegin Forster, dass Sie den Versuch gemacht haben - das kommt häufig vor, dass man das macht -, eine Massnahme, die im Empfinden der breiten Öffentlichkeit, so auch von mir, eher relativ grossen Fischen zugutekommt, umzudeuten in ein wunderbares, erstrebenswertes Projekt, bei dem man im Aufbau begriffenen, jungen, dynamischen Firmen etwas helfen kann, weil sie ihre Leute noch nicht voll entschädigen können. Ich bestreite diesen Tatbestand nicht, aber ich würde gerne von der Kommissionsmehrheit immerhin noch Folgendes hören: Rein von der Summe her wird dieser positiv zu bewertende Fall, den Sie angesprochen haben, ein relativ kleines Volumen haben, ein kleines Fischlein sein. Und die grösseren Fische schwimmen dann sozusagen etwas verdeckt unter den vielen kleinen Fischlein so herum. Ich habe diese Argumentation nicht sehr gern. In der Landwirtschaftspolitik sind es immer die lieben Kleinen, die wir umarmen, und im Endeffekt stimmen dann die Mittelflüsse nicht genau; auch in der Steuerpolitik ist es immer wieder diese [PAGE 464] Argumentation. Ich will nur gesagt haben, dass das wohl nicht sehr zweckmässig ist.
Wenn wir dieses Problem, das ich als zu lösendes Problem ganz gerne akzeptiere, auch wirklich lösen wollen, dann müssen wir wohl den Weg begehen, den vorhin Ständerat Berset aufgezeichnet hat, dass man dann halt irgendwo ein Limit macht.
In diesem Sinne würde ich ganz gerne die Minderheit unterstützen und Ihnen immerhin noch ein bisschen das schlechte Gewissen anhängen wollen. Bei der Unternehmenssteuerreform II haben Sie diesen Streich nicht gewagt; und jetzt, nachdem sie knapp gewonnen haben, übernimmt Sie etwas der Mut. Aber im Zusammenhang mit Mut gibt es auch noch die Wortschöpfung "Übermut", und das tut niemals gut. Ich kann Ihnen hier nicht garantieren, dass das nicht in eine Referendumsabstimmung kommt; ich kann Ihnen das nicht garantieren. Und ob Sie dann mit den lieben Kleinen obsiegen oder ob jene obsiegen, die da die grossen Fische auf die Plakate malen, darüber möchte ich im Moment keine Prognose wagen.