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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-10

Wortprotokoll

Nur ganz kurz: Nach einem Antrag Rechsteiner Paul aus dem Nationalrat soll sieben Jahre nach der Weiterführung des Abkommens ein Bericht über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Schweiz erstellt werden. Gleichzeitig soll der Bundesversammlung erneut ein referendumsfähiger Bundesbeschluss über die Weiterführung unterbreitet werden.

Nach Auffassung des Bundesrates ist ein solches Vorgehen inkohärent, inkonsequent und auch nicht zielführend. Es macht wenig Sinn, alle paar Jahre wieder über die Grundsatzfrage "Freizügigkeit - Ja oder Nein?" zu diskutieren. Anders verhält es sich selbstverständlich in Bezug auf Erweiterungen und Ausdehnungen auf weitere Länder; dort ist selbstverständlich wieder eine Abstimmung möglich. Sollte sich der Weg der Personenfreizügigkeit mittelfristig und langfristig als für die Schweiz nicht mehr tragbar bzw. nachteilig erweisen, besteht ja jederzeit die Möglichkeit, das Freizügigkeitsabkommen mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen.

Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass dieser Antrag abzulehnen ist.