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Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-29

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Die zweckgebunden für die AHV und die IV erhobenen Mehrwertsteuereinnahmen müssen diesen Sozialwerken auch voll und ganz zufliessen. Eine Inanspruchnahme von 17 Prozent der Mehrwertsteuererträge durch den Bund kommt letztlich einer verdeckten Steuererhöhung gleich. Kommt dazu, dass im Vorfeld der Volksabstimmung vom 28. November 1993 über die Erhebung eines Mehrwertsteuerprozentes für die Finanzierung der Auswirkungen der demographischen Entwicklung der AHV kein Mensch - aber wirklich kein Mensch - davon gesprochen hat, dass damit die Bundeskasse gleichzeitig um ein paar Hundert Millionen Franken pro Jahr entlastet werden solle. Der klare Volkswille wird also einmal mehr missachtet.

Offensichtlich hat sich hier ein innovativer Geist, welcher für neue Einnahmen zuständig ist - das ist ja verständlich -, nur fünf Jahre nach der Volksabstimmung einen Teil dieser Einnahmen unter den Nagel gerissen und im Nationalrat - das ist nun traurig - sogar eine Mehrheit gefunden. Diesen Entscheid gilt es heute rückgängig zu machen und zu korrigieren. Damit wird man dem Volkswillen von 1993 auch in vollem Umfang gerecht. Es geht heute auch nicht darum, die Probleme der Finanzierung der AHV zu lösen; das ist dann Aufgabe der 11. AHV-Revision und ist auch dort aufgeführt.

Dass aber Ausgaben für die AHV die Bundeskasse in den kommenden Jahren stärker belasten werden, liegt auf der Hand. Diesem Problem sehen sich aber auch die Kantone gegenüber. Darum kann es ja nicht angehen, dass sich der[PAGE 763] Bund durch die Inanspruchnahme eines Teils der Mehrwertsteuer aus der finanziellen Verantwortung zu stehlen versucht, während sich die Kantone weiterhin prozentual an den wachsenden Ausgaben zu beteiligen haben. Die Bundeskasse verabschiedet sich damit mit geringeren Beiträgen aus allgemeinen Mitteln schrittweise aus der Finanzierung der AHV. Es ist auch unredlich, wenn in der AHV-Gesetzgebung verankerte Bundesbeiträge gleich bleiben sollen, in Tat und Wahrheit aber die Bundeskasse unter dem Titel AHV-Finanzierung durch die Mehrwertsteuer entlastet wird. Diese Entlastung ist unbegründet und heute auch aus der Sicht des AHV-Gesetzes kaum haltbar.

Diese verdeckte Sanierung des Bundeshaushaltes trägt auch nicht zu zusätzlichen Sparbemühungen in diesem Parlament bei. Ich glaube kaum, dass das in unserem Interesse liegen kann. Aber der Druck, neue Steuern für die AHV zu erheben, wird zunehmen, wenn auch das Problem mit diesem Entscheid in keiner Art und Weise gelöst ist.

Das Mehrwertsteuerprozent, über das wir heute reden, wurde vom Volk für die AHV und nicht für die Erreichung des Haushaltzieles bewilligt. Darum geht es. Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.