Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29
Wortprotokoll
Obschon mir persönlich auch keine Argumente für die Vorlage eingefallen sind, bin ich jetzt doch etwas überrascht, dass gar niemand das Wort dafür ergreift und nur Gegner zu Wort kommen.
Ich möchte ganz kurz nur - obschon zwei Vorredner bereits sehr Wesentliches ausgesagt haben - einige Bemerkungen machen. Frau Forster hat es Ihnen bereits gesagt: Wir haben die Vorlage, die Sie nunmehr abzuändern wünschen, am 16. Dezember 1997 in diesem Rat behandelt. Wir hatten alle Argumente, die heute ausgetauscht werden, bereits auf dem Tisch, wir haben vertieft miteinander diskutiert, wir haben dieselben Argumente bereits am 8. September 1997 in der SGK ausgiebig diskutiert, auch die Frage der Verfassungsmässigkeit des Beitrages von 17 Prozent, d. h. die Frage der Begleichung dieses Beitrages durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt. Wir haben nach Austausch aller Argumente diese Vorlage am 16. Dezember 1997 in der Gesamtabstimmung mit 31 zu 0 Stimmen einstimmig angenommen.
Es ist für mich nicht ersichtlich und unverständlich, wenn wir heute - ohne dass irgendwelche neuen Tatsachen vorliegen, ohne dass irgendwelche anderen Argumente ins Spiel gebracht werden können - die Vorlage abändern. Das ist ein Zickzackkurs, der nicht nachvollzogen werden kann, namentlich auch deshalb nicht, weil keine materiellen Gründe vorliegen.
Wenn wir auf diese Vorlage eintreten, besteht die Gefahr, dass wir 400 Millionen aus dem Budget des nächsten Jahres wieder herausnehmen müssen, die zurzeit als Einnahmen bereits budgetiert sind. Es besteht die grosse Gefahr, dass für den Bund auch in Zukunft weitere Kosten entstehen werden, denn die Folgen der demographischen Entwicklung treffen die Bundesausgaben genauso stark wie den AHV-Fonds. Wenn wir davon ausgehen, dass die AHV zu vier Fünfteln durch Lohnprozente finanziert wird und zu einem Fünftel durch die öffentliche Hand, dann ist es vollkommen verständlich, dass die demographische Entwicklung sowohl den Teil betrifft, der durch Lohnprozente finanziert wird, als auch den Teil, der durch die öffentliche Hand finanziert wird. Es ist deshalb auch klar, dass das Mehrwertsteuerprozent, das zur Finanzierung der Folgen der demographischen Entwicklung erhoben werden durfte, auch zur Finanzierung des Bundesbeitrages benötigt werden darf.
Ich bitte Sie daher mit der Minderheit der Kommission, auf diese Vorlage nicht einzutreten.