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Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Am 16. Dezember 1997 hat unser Rat dem Geschäft 97.036, "AHV/IV. Anhebung der Mehrwertsteuersätze", nach ausführlicher Debatte mit 31 zu 0 Stimmen zugestimmt. Am 5. März 1998 stimmte der Nationalrat der Vorlage ebenfalls zu, und am 20. März 1998 fand die Schlussabstimmung statt. Seit 1999 wird das zusätzliche Mehrwertsteuerprozent erhoben.

Nun soll das 1998 von beiden Räten beschlossene Gesetz teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Dabei wird geltend gemacht, dass das Gesetz ein Einbruch in das Prinzip der unmittelbaren Finanzierung von AHV und IV sei; mehr noch, dass das Gesetz nicht verfassungskonform sei und darüber hinaus - Sie haben es von Kollege Studer gehört - auch nicht der Meinung des Stimmbürgers entspreche, der sich 1993 dafür ausgesprochen hat, dem Parlament die Kompetenz für die Finanzierung der AHV zu geben, die Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt zu erhöhen.

All diese Argumente sind nicht neu. Sie wurden bereits im Dezember 1997 in diesem Rat ausführlich dargelegt. Lesen Sie dazu das Ratsprotokoll im Amtlichen Bulletin vom 16. Dezember 1997. Der Präsident der vorberatenden Kommission, Ratskollege Schiesser, führte im Rat unter anderem dazu aus, "die Frage der Verwendung des Ertrages, und zwar insbesondere die Frage der Verfassungsmässigkeit der Aufteilung des Ertrages: 83 Prozent für den AHV-Fonds und 17 Prozent für Rückstellungen des Bundes für seinen Anteil an die AHV" (AB 1997 S 1254), habe zu den zentralen Fragen gehört und habe in der Kommission zu längeren Diskussionen Anlass gegeben. Die Frage wurde auch im Rat diskutiert, und der Rat hat sich damals für die Verfassungsmässigkeit entschieden. Weitere Bedenken und die Gegenargumente lagen damals genauso wie heute auf dem Tisch. Unser Rat hat nach Gewichtung aller Argumente dem Gesetz ohne Gegenstimme zugestimmt.

Ich habe weder in der Kommission noch von meinen Vorrednern neue Erkenntnisse und Fakten gehört. Wenn uns hier und heute für die Parlamentarische Initiative aussprechen, betreiben wir entweder - ich sage es etwas salopp - "Windfahnenpolitik", oder dann müssen wir uns eingestehen, dass wir 1998 einen Fehlentscheid getroffen haben. Nach meinem Dafürhalten besteht aber kein Grund, unsere damalige Haltung zu korrigieren. Wir waren uns bewusst, was wir 1993 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet hatten. Wir haben gewusst, dass der Druck zur Sanierung der AHV gross sein wird. Wir waren uns bewusst, dass sich mit dem Entscheid, 17 Prozent für die Rückstellungen des Bundes für die AHV gutzuschreiben, der Druck auf die AHV noch verstärken wird. Um eine Gesamtsanierung der AHV, und zwar um eine solche bis 2025, kommen wir so oder so nicht[PAGE 762] herum, auch wenn Sie heute beschliessen, den Entscheid von 1998 rückgängig zu machen, um dadurch zusätzliche Gelder in den AHV-Fonds fliessen zu lassen.

Noch etwas: Die demographische Entwicklung trifft alle; und wenn die demographische Entwicklung für die Lohnanteile spürbar wird, dann gilt dies ebenso für den Bundesanteil. Wir haben 1998 mit der Annahme des Gesetzes sichergestellt, dass der Bund seinen AHV-Beitrag einigermassen finanzieren kann. Nehmen wir nun dem Bund diese Mittel wieder weg, so müsste der Bund die entsprechenden Gelder anderswie aufbringen, so z. B. durch eine Erhöhung der direkten Bundessteuer oder durch die Erhöhung der Tabaksteuer oder anderes mehr. Die Sanierung der Bundesfinanzen, so meine ich, ist jedenfalls noch nicht so weit fortgeschritten, dass wir ohne weiteres auf 400 Millionen Franken pro Jahr verzichten könnten. Wir stopfen also lediglich "ein Loch mit dem anderen", was wohl nicht als der Weisheit letzter Schluss bezeichnet werden kann.

Noch etwas: Ich gehe davon aus, dass die Zustimmung zur Parlamentarischen Initiative einem Präjudiz für künftige Mehrwertsteuererhöhungen zugunsten der AHV gleichkommt. Wenn wir also ein Präjudiz schaffen, dann wird uns im Jahr 2010 in der Bundeskasse ein Betrag von 2 Milliarden Franken fehlen. Ich denke, all dies sind Gründe genug, um auf den vorliegenden Entwurf nicht einzutreten.