Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-19
Wortprotokoll
Danke, dass die Vorstellungen der Minderheit doch noch auf einer Fahne Platz gefunden haben und ich damit zu dieser Kommissionsmotion Stellung nehmen darf. Ich tue dies trotz der eigenartigen und befremdlichen Aktion der Kommission für Kinder- und Jugendfragen, welche offenbar unter der Schirmherrschaft des EDI mit diesem Zettel für Annahme wirbt. Das ist keine Information, das ist, mit Verlaub, interventionistische Staatspropaganda.
Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, unterstützt von der SVP-Fraktion, diese Motion abzulehnen. Ich gebe Ihnen drei Gründe dafür:
1. Es erstaunt schon einigermassen, dass der Bundesrat diese Motion zur Annahme beantragt. Es handelt sich hier um eine Anschubfinanzierung, ein Impulsprogramm. Der Bundesrat führt aus, dies sei ein effizientes Modell zur Schaffung und Förderung von Betreuungsplätzen; bisher habe die Schaffung von 23 000 Plätzen unterstützt werden können. Ebenso hält er fest, dass die Nachfrage bedeutend grösser sei als das Angebot.
Demgegenüber erklärte Bundespräsident Merz in der Finanzkommission und in der Debatte zum Stabilisierungsprogramm von letzter Woche im Zusammenhang mit Erhöhungsanträgen in diesem Bereich, dass die Entwicklung nicht ganz so verlaufen sei, wie es vorgesehen gewesen wäre. Im Parlament wurden bisher zwei Verpflichtungskredite von 320 Millionen Franken gesprochen. Bis jetzt seien 127 Millionen Franken für die Schaffung von 21 000 Betreuungsplätzen in Anspruch genommen, aber lediglich 84 Millionen Franken ausbezahlt worden. Weiter sagte er, die Nachfrage könne vom Bund nicht beeinflusst werden, sie müsse privat entstehen.
Im Bilanzbericht des BSV per Ende Februar 2009 werden nochmals andere Zahlen genannt. Da wird von 24 000 neuen Betreuungsplätzen und von der Auszahlung von 58,7 Millionen Franken für abgeschlossene Projekte gesprochen.
Sei es, wie es wolle: Nach sechs Jahren und rund 1200 bewilligten Gesuchen stehen für die nächsten beiden Jahre im schlechtesten Fall immer noch rund 60 Prozent des Verpflichtungskredits zur Verfügung. Da scheint es nicht angezeigt, bereits heute mittels einer Motion eine Verlängerung bis ins Jahr 2011 zu verlangen. Das BSV bestätigt ausserdem, dass auch der zweite Kredit von 120 Millionen Franken nicht ausgeschöpft werde, weshalb man nun entsprechende Pilotprojekte, beispielsweise Finanzhilfen für die Einführung von Betreuungsgutscheinen, unterstützen könne.
2. Mit einer Annahme der Motion werden ab 2011 wiederum finanzielle Mittel gebunden. Damit schränkt das Parlament bereits heute seinen Spielraum beim Budget ein. Auch wenn es sich nur um einen tiefen dreistelligen Millionenbetrag handeln dürfte, ist ein solcher Auftrag in der heutigen Zeit doch falsch. Wir können auch deshalb nicht verstehen, dass der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt. Wir haben jedenfalls im Finanzplan keine weiteren Mittel für solche Zwecke eingestellt. Der Bundesrat hat auch versprochen, nun die Aufgabenüberprüfung und ein entsprechendes Abbauprogramm an die Hand zu nehmen. Was gilt denn jetzt? Ich brauche Sie wohl kaum daran zu erinnern, dass sich im Jahr 2011 die Finanzlage des Bundes nicht mehr so rosig präsentieren wird. Wollen Sie bereits jetzt Aufgaben in Auftrag geben, ohne zu wissen, ob im Jahr 2011 und in den folgenden Jahren das dafür nötige Geld überhaupt vorhanden ist? Wollen Sie bereits heute die Verwendung weiterer Gelder beschliessen, ohne den Evaluationsbericht bezüglich Wirksamkeit und Nachhaltigkeit, den das Bundesamt für Sozialversicherung in Auftrag gegeben hat und der auf Ende Mai 2009 in Aussicht gestellt worden ist? Das scheint mir nicht sehr seriös, aber es entspricht wohl dem Zeitgeist.
3. Der Bundesrat spricht im Bereich der Familienentlastung von einem anderen Konzept, welches er im Rahmen des Stabilisierungsprogramms bringen möchte: Da sollen in einer Steuervorlage ein Kinderabzug, der die Kinderkosten berücksichtigt, sowie ein Kinderbetreuungsabzug, der die Kosten für die Kinderbetreuung berücksichtigt, geschaffen werden. Bildungs-, Erziehungs-, Familienpolitik, das ist am besten in den Kantonen anzusiedeln. Im Bereich dieser Betreuungsangebote haben die Kantone und Private sehr viel unternommen, sodass der Bund nach Ablauf dieser zweiten Periode eigentlich von dieser Aufgabe entlastet werden kann.
Aus den dargelegten Gründen bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen. Wenn alle Stricke reissen, was ich für ausgeschlossen halte, haben Sie immer noch die Möglichkeit, zu gegebener Zeit, beispielsweise in der Budgetdebatte, einen anderen Entscheid zu fällen, welcher dann wohl eher den Fakten und Tatsachen entspricht.